Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1913)
- Article
- Vortrag des Herrn Professor Dr. Falkenheim, Königsberg
- Date
- 1913-05-01
- Page
- 202 (sequence 2)
- Language
- German
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202 Fm deutschen Reich. einzelnen das Judentum festhalten läßt, undsei es nur Trotz oder eine gewisse Pietät; solange nicht dem Staat gegenüber der Austritt aus dem Judentum offiziell bekanntgegeben ist, solange ist ein jeder dem Staate gegenüber Jude, und zwar Glaub ensj nd e. Der Staat kennt nur Glaubensjuden. So ist der Name des Vereins denn doch nicht so abwegig, zumal wenn man.berücksichtigt, daß der Verein direkt keine religiösen Ziele verfolgt, und daß seine Gründung, seine Benennung in eine Zeit fällt, in der zwar das auf dem Gebiete der Wohltätigkeit immer bekundete jüdische Zusammengehörigkeitsgefühl wie seither herrliche Früchte zeitigte, die Auspeitschung des Stamm es gefühls zum Nationalgefühl aber noch nicht erfolgt, von einem Nationaljudentum in Deutschland wenigstens noch keine Rede war. Würde heute der Name gegeben werden müssen, er würde wahrscheinlich anders gefaßt werden. So unrichtig es ist, alle Juden als Glaubensgenossen zusammenzufassen, so sicher es ist, daß es sich die nichtreligiösen Juden nicht gefallen lassen würden, als Nichtjuden bezeichnet zu werden, so wenig vornehm ist der Versuch, um des Namens willen den Centralverein herunterzuzerren. Jedermann weiß, was der Verein ist und was er bezweckt. Der Staat kennt nur Glaubensjuden. Sie kürzt er in den ihnen in gleicher Weise wie den christlichen Mitbürgern zustehenden SLaatsbürgerrechten. Der Aebertritt zum Christentum, die Taufe, hie die Abstammung ja unbeeinflußt läßt, bewirkt Fortfall der Hemmung. „Anser Recht steht unerschütterlich fest. Dreimal: Einmal durch Gesetz und zweimal durch die Verfassung, ist uns in den betreffenden Stellen und Artikeln unser gesetz- und verfassungsmäßiges Recht, nach erlangter Befähigung alle öffentlichen Staatsämter, sie heißen, wie sie wollen, zu bekleiden, gewährleistet. Zwei Könige, meine Herren, zwei Könige von Preußen haben jene Bestimmung durch ihren heiligen Eid bekräftigt, und es steht fest, daß wir einen gerechten Anspruch haben, der uns nicht geschmälert werden darf. Meine Herren, man kann unser Recht verleugnen, aber man kann es nicht leugnen.“ So sprach Ko sch am 27. November 1868 im Abgeordnetenhause. Auf daß Recht Recht werde, ist der Lentralverein gegründet. Daß dieses 89 Jahre nach der Emanzipation, durch die dir Juden zu Staatsbürgern wurden, nötig war, ist traurig; trauriger, daß noch heute, zwei Dezennien später, sein Bestehen eine Notwendigkeit ist. Er kämpft für die staatsbürgerliche und gesellschaftliche Gleichstellung, indem er gleichzeitig seine Mitglieder in der unbeirrten Pflege deutscher Gesinnung bestärkt. Alte Treue zum angestammten Judentum, rückhaltslose Hingabe dem Staate gegenüber in Erfüllung der Staatsbürgerpflichten, sich nicht durch ungerechte Zurücksetzung verärgern, nicht die Freude am Deutschtum trüben lassen und unentwegt vorwärts im Kampf ums Recht, ist die Parole des Centralvereins. Daß die Juden in Deutschland ihre Pflicht getan haben und Lun, das beweisen die Schlachtfelder von den Befreiungskriegen an. Keine antisemitische Gehässigkeit kann die unumstößliche Tatsache entkräften. Selbst Treitschke hat den Juden dieses Lob nicht vorenthalten. Die Folgen der Hinausdrängung der Juden aus dem Posenschen beweisen, wie sehr die Inden dort ein deutscher Faktor gewesen sind. Der Centralverein bietet dem Staate vollwertige Staatsbürger und verlangt für sie unvermindertes Staatsbürgerrecht. Daß die deutschen Juden ihrem Judentum Treue halten, daß sie ihrer Abstammung, der jüdischen Vergangenheit gedenkend,