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Im deutschen Reich · 1913-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1913) · p. 198

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1913)
Article
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Date
1913-05-01
Page
198 (sequence 5)
Language
German
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198 Im deutschen Reich. und die Beantwortung der vielfach gestellten Frage, wann und wie lange kann ein Zionist an den Aufgaben des Centralvereins Mitarbeiten? 3. Sind wir, wie es in den zionistischen Versammlungen ständig gesagt wird, zu Denunzianten geworden? Haben wir eine Reihe unserer jüdischen Brüder, begabte, ideale.,, und tüchtige Menschen, die sich als gute Staatsbürger fühlen, nach außen hin verdächtigt? Diese Frage ist gestellt worden. Der Vorsitzende der zionistischen Ortsgruppe in Straßburg, Professor Dreyfuß hat es für richtig gehalten, im Zusammenhang damit die Vorsitzenden des Lentralvereins als „schwarzweiß polierte Polacken" zu bezeichnen, die „aus Lüsternheit nach Orden und höheren Aemtchen" andere verdächtigen. Ist obige Frage berechtigt? Eigentlich sollte der Centralverein es nicht nötig haben, gegen die Unterstellung einer so schimpflichen Handlungsweise auch nur ein Wort aufzuwenden. Wir ehren selbstverständlich die Aeberzeugung eines Jeden. Wir verstehen den Pessimismus der sich als wurzellos fühlenden Elemente, wir begreifen auch ihre Loyalität in staatsbürgerlicher Beziehung, wir können aber nicht anerkennen, daß die Konsequenz des von ihnen eigenommenen Standpunktes das Verlangen nach Gleichberechtigung der Juden ist. Es darf nicht unausgesprochen bleiben, daß der Standpunkt als solcher unfern Empfindungen widerspricht. Anserc Gegner, die unsere Resolution nur oberflächlich lesen, argumentieren, um ihren Vorwurf der Denunziation zu begründen: Wir hätten behauptet, wer sich nur als Jude fühle, könne nicht den Kampf um die Gleichberechtigung führen. Run folgern sie: Wer aber den Kampf um die Gleichberechtigung nicht führen könne, sei auch kein Staatsbürger, daher seien die Rationaljuden keine Staatsbürger. Einen solchen Gedankengang weist aber unsere Resolution mit keinem Worte auf, sondern wir haben folgendes in klarer und unzweideutiger Weise zum Ausdruck gebracht: Der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens betrachtet als Voraussetzung für die volle staatsbürgerliche Gleichberechtigung die Zugehörigkeit zur deutschen Volksgemeinschaft. Er bedient sich in seinem Kampfe dieses Arguments. Er würde sich selbst dieses Arguments berauben, wenn er in seiner Reihe Mitglieder hätte, die nicht diesen Standpunkt teilen. Darum ist.eine reinliche Scheidung unbedingt erforderlich. Der Centralverein hat ein Rrteil darüber, ob Andersdenkende die Gleichberechtigung verdienen, ob sie Staatsbürger sind oder nicht, keineswegs abgegeben, sondern nur seinen Standpunkt zum Ausdruck gebracht, genau in derselben Weise, wie er von den Nationaljuden oft genug festgestellt worden ist.

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