Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 3 (März 1913)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1913-03-01
- Page
- 129 (sequence 3)
- Language
- German
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i\ o r r esponden z eit. 129 Haus zu erbauen. Ebensowenig scheint die „Kreuz-Zeitung" die Gründe zu kennen, warum die Juden von Jahr zu Jahr mehr und mehr aus Posener Städten fortziehen. Sollte sie wirklich nicht wissen, daß die antisemitische Hetzerei gerade der ihr nahestehenden Kreise die Juden dort vertreibt? — Orientalische Zebukälber. Mit diesem Motto versehen geht uns nachstehende Zuschrift zu: „Die Schlußsätze eines „Cad inen" überschriebenen Artikels der „Staatsbürger- Zeitung" verdienen niedriger gehängt zu werden. Sie lauten: „Die Herren Hebräer, welche durch ihre Förderung der Ladiner Kachel-Erzeugnisse einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf den Gutsherren gewonnen haben, werden alles daran setzen, daß den deutschen Herden orientalische Zebukälber als Leittiere vorangestellt werden, und daß „rückständige" deutsche Bauern, welche den angeblichen Segen der Industrialisierung und Kapitalisierung der deutschen Landwirtschaft nicht begreifen können, dem obersten Gutsherrn als „untaugliche Pächter" denunziert werden, die „hinausgeschmissen" werden müssen. IXnb so werden Ballin und Genossen weiterhin Tausende von deutschen Landwirten mit gutem Tarifgewinn übers Meer verschicken, um in Deutschland den Platz frei zu machen für zugkräftige orientalische Bullen. Wer hierbei der Ochse ist, das wird unseren Lesern selbst der dümmste Bauer verraten können." — In der Unterstellung) daß die Hebräer durch ihre Förderung der Ladiner Kachel-Erzeugnisse Einfluß auf den Kaiser gewonnen haben, offenbart sich eine Gesinnung, die schlecht zu dem sonst zur Schau getragenen Hurra-Patriotismus der Antisemiten paßt. — Bor der 6. Strafkammer des Landgerichts I. Berlin hatte sich der Redakteur der „Staatsbürger-Zeitung", Hans Hertwig, am 15. Februar abermals wegen des Berichts über die Verurteilung des Herausgebers des „Hammer", Th. Fritsch, zu 10 Tagen Gefängnis zu verantworten. Herr Hertwig war wegen der Fassung dieses Berichts zu einer Woche Gefängnis verurteilt worden, aber das Reichsgericht hatte das Urteil aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen. Der Verteidiger Rechtsanwalt Ulrich beantragte in der abermaligen Verhandlung kostenlose Freisprechung, das Gericht erkannte aber wiederum auf 1 Woche Gefängnis und verurteilte den Angeklagten zur Tragung der Kosten des Verfahrens. Die Begründung des Urteils laute: „Die Redewendungen des Fritsch sind grobe Beschimpfungen. Es fragt sich, ob Hertwig sich diese Beschimpfungen hat zu eigen machen wollen. Das Gericht ist zu der Ansicht gekommen, daß der Angeklagte die Redewendungen gebilligt hat." — Vor dem Schöffengericht in Charlottenburg ist am 29. Januar über die Beleidigungsklage verhandelt worden, welche der Literaturhistoriker Professor Adolf Bartels gegen den