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Im deutschen Reich · 1913-03-01 · Heft 3 (März 1913) · p. 116

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 3 (März 1913)
Article
Die Erwiderung auf diese Antwort
Date
1913-03-01
Page
116 (sequence 6)
Language
German
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116 Im deutschen Reich. Salmub Feruschalmi, dem M idrasch und der gesamten rabbinischenLiteratur, die ja hauptsächl i ch von Rohling gefälscht und verdreht worden sind, sagt er wörtlich, indem es sie in den Anhang verweist: ,)Wenn in Rohlings und Pawlikowskhs Zitaten Anwahrheiten oder Fehler Vorkommen, so ruht die Verantwortung auf ihnen und bitte ich den werten Leser, mich nicht zu beschuldigen. Relata r et tili." (Seite 230.) Hätte nicht der „Wille zu ehrlicher Wertung und zu wissenschaftlicher Sachbehandlung" Herrn Stauff veranlassen müssen, auch diese Tatsache anzuführen? Durch solche Vergeßlichkeit setzt er sich leicht einem schweren Verdachte aus. Diese schlagenden Beispiele mögen genügen, um den behaupteten Mangel an wissenschaftlicher Gründlichkeit und Vorsicht, wie wir es ganz milde ausdrücken wollen, zu beweisen. Zum Schluß noch eine Antwort auf Stauffs Verlangen: „Fordern Sie Hand in Hand mit uns eine staatliche Prüfung Ihrer Lehr en.“ Herr Stauff ist kein Jurist, sonst müßte, er von der Verteilung der Beweislast etwas mehr wissen. Wer gegen mich etwas Ehrenrühriges behauptet, muß es beweisen, wenn er nicht bestraft werden will. Richt aber habe i ch die Pflicht, jedem feigen Verleumder aufzuzeigen, daß ich ein Ehrenmann bin! And so ist es auch mit unserer Lehre! Im Bewußtsein ihrer sittlichen Erhabenheit und ihrer vollendeten Größe denken wir gar nicht daran, Leuten die Hand zu reichen, die entweder Mangelndes Wissen oder Ankenntnis und böser Wille vereint zu Behauptungen verleiten, deren Anwahrheit schon zu Dutzenden von Malen nachgewiesen worden ist. Angriffe weisen wir stets mit den Waffen unanfechtbarer Wissenschaft zurück. Wir fürchten keine Prüfung unserer Schriften; die Behauptung, wir hätten uns jemals einer solchen widersetzt, ist eine alte Anwahrheit, die durch die öftere Wiederholung nichts von diesem Charakter eingebüßt hat, für die auch Stauff nicht den Schatten eines Beweises anführen kann. Wir haben nichts dagegen, daß man unsere Lehren so genau wie möglich untersucht, sei es von Staats wegen, sei es von privater Seite, sei es durch „arische" Gelehrte, sei es durch andersrassige. Ansere Lehren liegen offen da, jeder mag in sie eindringen, und wir freuen uns, wenn dies recht gründlich geschieht. Diese unsere ehrliche Erklärung ist alles, was ein verständiger Mensch verlangen kann! Rur eins müssen wir bei diesen Antersuchungen als selbstverständliche Voraussetzung fordern: daß sie durch kenntnisreiche Gelehrte geschehe, welche objektiv mit offenen und ehrlichen Mitteln an die Prüfung gehen, geleitet von dem „W i l l e n zu s a ch l i ch e r Wertung, dem Willen zu wissenschaftlicher Sach« behandlung". Diese Wünsche wird auch Herr Stauff als berechtigt anerkennen! Sich selber wird er freilich, wenn er diesen Maßftab anlegt, als Sachverständigen ablehnen müssen. Im übrigen aber gebe ich dem Antisemitismus den guten Rat, nicht allzusehr nach einer solchen Prüfung durch staatliche Autoritäten zu schreien, die man nachher vielleicht als unanfechtbar anerkennen, denen man sich unterwerfen müßte! Die Ergebnisse der Antersuchung würden nämlich dem Antisemitismus die zugkräftigsten Stücke aus seinem Verleumdungs- und Fälschungsarsenal schmählich entwerten. Daß Herrn Stauffs versuchte Rechtfertigung nicht sonderlich gelungen ist, wird man auch ohne meine ergänzenden Bemerkungen empfunden haben. Wir müssen ihm freilich mildernde Amstände

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