Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 3 (März 1913)
- Article
- Die Erwiderung auf diese Antwort
- Date
- 1913-03-01
- Page
- 114 (sequence 4)
- Language
- German
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114 Im deutschen Reich. Von der Wohltätigkeit der Juden, deren Ausdehnung und Aneigennützigkeit selbst der Gegner sonst anerkennt, die Ln echter Liebe und Barmherzigkeit ihren Segen auf alle Armen und Bedrückten ausströmt, seien es nun Juden oder Christen, sagt Herr Staufs: „Ihnen ist es Wohltätigkeit einen jüdischen Volksgenossen dem Richter zu entziehen oder den Richter ju seinen Gunsten z u b e e in f l u ss en.“ Daß er sich die lästigen Beweise schenkt, sei als Selbstverständlichkeit nebenher erwähnt! Was ist das aber anders als eine grobe Beschimpfung der Juden? Dasselbe ist der Fall, wenn er sagt: „Hätten wir eine Religion wie Sie, so würde dem Judentum im deutschen Lande nie das mindeste R e ch t eingeräumt worden sein, nicht einmal das auf seinem Besitz!" Ist es keine Beschimpfung, wenn er es für unmöglich hält, das Angehörige des Centralvereins folgende Eigen sch astend er jüdischen Religion nicht selb st kennen: daß sie ihren Bekennern den Betrug, den Wucher und noch verschiedene andere den Ariern gegenüber zur Pflicht mache? Anderes sei übergangen, besonders die generelle Anzweiflung der jüdischen Wahrhaftigkeit und die versteckte Beschuldigung der Neigung zum Meineide. Ich will nun nicht mißverstanden werden. Was Herr Stauff über das Judentum sagt und denkt, ist objektiv höchst gleichgültig, und der Widerlegung nur dann wert, wenn es sich vom sicheren Boden allgemeiner Verdächtigung entfernt. Nur weil er so gern beweisen möchte, daß er wissenschaftlich und objektiv ohne Haß arbeitet, seien diese Beschimpfungen hervorgehoben. And damit kommen wir zu einer neuen Feststellung. Stauff läßt es bei seinen Behauptungen an der erforderlichen wissenschaftlichen Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Gründlichkeit nach jeder Richtung hin fehlen! Cr verschweigt bei seinen Behauptungen Dinge, die er anführen müßte, wenn es ihm nur um objektive Aufklärung und nicht um anderes zu tun wäre. Dafür seien einige Beispiele angeführtdie naturgemäß etwas ausführlicher dargestellt werden müssen. Stauff beruft sich für seine ungeheuerliche Behauptung, daß Juden in RitualmordProzessen das Verfahren zu beeinflussen versucht hätten auf eine Aeußerung Andrassys, die dieser etwa in folgender Form anläßlich des Prozesses Tisza-Cßlar gemacht habe: „Wir waren von der Schuld der Angeklagten überzeugt; ebenso überzeugt waren wir auch, daß, wenn die des Mordes an der Salomossi Angeklagten verurteilt werden, noch an demselben Lage in Oesterreich sämtliche Juden Lolgeschlagen worden wären und die österreichischen Finanzen vor dem Ruin ge st an den hatten." Hätte aber Herr Stauff wissenschaftlich und objektiv gearbeitet, er hätte noch folgende Tatsachen anführen müssen: 3) daß der einzige Ohrenzeuge, der diese Aeußerung auch der Öffentlichkeit überliefert hat, der bekannte eifrige Judenfeind Prinz Alois Liechtenstein ist; Andrassy hat sie nicht, wie Stauff im „K u n st w a r t" (XXV, 22, Seite 258) kühn behauptet, als Antwort auf eine Interpellation im Wiener Reichsrate gemacht; b) daß die Söhne des Grafen Andrassh erklärt haben, weder habe ihr Vater eine solche Aeußerung getan, noch sei sie im Sinne seiner Anschauungen (vgl. „Monatsschrift der österreichischen israeli-- tischen Anion", 15. Iahrg. Nr. 1);