Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 3 (März 1913)
- Article
- Die Erwiderung auf diese Antwort
- Date
- 1913-03-01
- Page
- 113 (sequence 3)
- Language
- German
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Die Erwiderung auf diese Antwort. 113 ja bestimmt, und dem Manneswort muß man glauben. In der „Staatsbürger-Zeitung" vom 2. März 1912 steht nun unter der AeberschrifL „tzassesrecht" folgendes artige Gedicht: Hassen und streiten müssen wir immer, bis wir den Schimmer ewigen Lichtes zur Helle weiten. Eurer Ahnen denket, Germanen! Groß war im Kriege das Heldengeschlecht. Haß kann nur lösen Ans von dem Bösen. Haßt! auf zum Siege Für deutsches Recht! Der Dichter dieser schönen Zeilen, der Herrn Philipp Stauffs Theorien so widerspricht, heißt — Philipp Stau ff!!! Welcher Stauff hat nun recht? Der, in unserer Zeitung einem jüdischen Leser seine Objektivität erweisen will, oder jener, der in der „Staatsbürger-Zeitung" zu seinen Getreuen spricht? Nebenher sei aber die Anfrage gestattet, was wohl Herr Stauff von einem Juden sagen würde, dem man eine ähnliche „Gedächtnisschwäche" klipp und klar nachwiese. Herr Stauff preist den germanischen Haß? Wenn freilich das Hassen als eine Eigenschaft der jüdischen Religion bezeichnet wird, ist es wieder etwas Schlechtes. Wie es eben gerade kommt! Dabei bleibt es aber sicher, daß das Hassen die Quelle vieler Verbrechen ist und diese werden somit verherrlicht, wenn Stauff — ich meine jetzt den aus der „Staatsbürger-Zeitung"! — das dem Germanen eigentümliche Hassen als Lugend rühmt. Daraus ergibt sich, welcher Wert dem Ausspruche Stauffs beizumessen ist, daß das Judentum seine Verbrecher gegen Staat und Gesellschaft schütze! Das sagt ein Mann, der den Haß predigt, welcher nur zum Verbrechen gegen die sittliche Rechtsordnung und zu nichts-anderem führen kann! Die bekannten anarchistischen, destruktiven Tendenzen des rechtsfeindlichen Antisemitismus sind damit auch von Herrn Stauff aufs glänzendste ad oculos demonstriert. Als Beispiel führt er für die Schlechtigkeit der Juden den Fall der jüdischen „Zahnärzte" in Warschau an. In Wahrheit zweifelt aber kein Jude daran, daß in diesem Falle ein russisches Staatsgesetz übertreten worden ist und daß die Verletzer hier wie immer Strafe verdienen. Rur haben Christen und Juden empfunden, wie erbärmlich das übertretene Gesetz ist, das Menschen wie Tiere behandelt und diesem Gefühle der Liebe und des Gerechtigkeitssinnes ist Ausdruck gegeben worden. Wir haben nur gezeigt, wie der russische Staat seine jüdischen Bürger zur Gesetzesverletzung fast gezwungen hat und den Wunsch ausgesprochen, daß so barbarische Vorschriften auf dem geraden Wege der Gesetzgebung geändert werden. Im übrigen braucht man nach dieser Richtung nur an das Beispiel des Mädchenhandels zu denken, um zu wissen, wie scharf gerade Juden gegen Verbrecher ihres Glaubens Vorgehen. Den Vorwurf hat Stauff gewiß nicht entkräftet, daß er unzutreffende Beschuldigungen ausspricht, ohne den ernstlichen Versuch zu machen, sie zu beweisen. And auch der dritte Vorwurf findet in Stauffs Rechtfertigung eine kräftige Bestätigung. Denn er beschimpft wiederum die Juden und das Judentum in häßlichster Weise.