Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 19 (1913)
- Issue
- Heft 3 (März 1913)
- Article
- Wiederum eine Antwort
- Date
- 1913-03-01
- Page
- 110 (sequence 6)
- Language
- German
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110 Im deutschen Reich. Richter Zu entziehen oder den Richter zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Ob ich an das Vorkommen des Ritualmords glaube oder nicht, ist in solchem Zusammenhang gleichgültig; jedenfalls glaube ich nicht) daß etwa das Gesamtjudentum heute noch für Ritualmorde verantwortlich wäre. Wohl aber sehen wir in jedem Prozeßfalle dieser Art das Judentum am Werke, der Untersuchung das Wasser abzugraben, durch Seiteneinflüsse zu wirken. Die im „Kunstwart" angeführte Aeußerung Andrassys ist bezeichnend. Zum anderen sprechen die durch die „Jüdische Korrespondenz" in die Presse gegebenen Notizen zum Falle Bailis Bände. Ich muß es mir Vorbehalten) dies Material gegebenenfalls an anderer Stelle aufzuzeigen. Daß man nicht unmittelbar Nachweisen kann: der oder jener Richter ist von der „Alliance Israolite" bestochen, ist selbstverständlich. Rachweisen läßt sich immer nur die Bestechung von jüdischer privater Seite, und die ist denn allerdings oft genug nachgewiesen. Im Falle von Tisza Lszlar haben sich deswegen zwei Antersuchungsrichter bzw. Staatsanwälte selbst ums Leben gebracht, als die Bestechung aufkam. Die Einzelfälle alle nach der vorhandenen Literatur aufzuzählen und zu behandeln, wäre Arbeit für ein Jahr. Herr Dr. Goldmann hat mich auch darin mißverstanden, daß er meint, ich hätte gesagt, die Alliance Israslite hätte die „deutsche Intelligenz" b estochen zu ihren Einspruchskundgebungen gegen den Ritualmordglauben anläßlich des Kiewer Falles, die dann so gründlich ausgenutzt worden sind. O nein, das hat die Alliance gar nicht nötig! Das würde ihr vielleicht sogar mißlingen! Aber das, was heute als unsere „Intelligenz" bezeichnet wird, kennt die kulturelle und wirtschaftliche Macht des Judentums. Rur wer seine Erfolge, seine Laufbahn, abgeschlossen sieht, könnte sich einer derartigen leisen „Anregung" entziehen. Alle übrigen geben ihren Namen. And sie tun es nicht Wider besseres Wissen, bewahre. Es fällt nämlich einem Deutschen recht schwer, an die Möglichkeit von Ritualmorden zu glauben; von Hause aus wird er geneigt sein, den, der ihm von solchen Dingen sagt, als halb irrsinnig zu betrachten. Ich habe die Sache einst nicht anders angesehen, und nur die Menge des positiven Beweismaterials konnte mich zu anderer Auffassung bringen. Aber ich bin heute noch unfähig, einen solchen Tatfall selbst dem Judentum zur Last zu legen; nur: das Judentum schützt seine Verbrecher, die man sonst als Einzelerscheinungen ansehen könnte, gegen Staat und Gesellschaft! Das erleben wir nicht nur in Ritualmordfällen, sondern in bezug auf geringere Vergehen in gleicher Weise. Auch hierzu ist an dieser Stelle ein Beweis nicht möglich; denn wenige Einzelfälle tut man als solche einfach ab, und hundert Beispiele kann ich doch nicht an dieser Stelle anführen! Ich bin auch der Aeberzeugung, daß der Leser diese Zustände selbst genau genug kennt, und leider muß ich auch annehmen, daß er sie billigt. Die Stellungnahme der jüdischen Blätter zu den jüdischen Massenbestechungen in Rußland (Prozeß Moskau vom 2. Januar 1913, Zahnarztfabrik in Odessa) zeigt das zur Genüge; man fand es in diesen Blättern (z. B. Voss. Ztg.) nur selbstverständlich, daß die Juden in Rußland die Staatsgesetze durch Bestechung zu umgehen suchten, und beschimpfte den Staat, anstatt zuzugeben, daß die Handlungsweise jener 280 Juden und ihrer Helfer eben verbrecherisch ist. Indes, was ich zu den Einspruchserklärungen der deutschen „Intelligenz" sagen wollte, ist dies: die angeregten Herren mußten wissen, daß sie die Sachfrage überhaupt nie studiert haben und deshalb vollkommen unzuständig sind zur Beurteilung der Angelegenheit. Denn die Ritualmordfrage kann nicht auf Grund der vorgefaßten Meinung einer