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Im deutschen Reich · 1913-02-01 · Heft 2 (Februar 1913) · p. 65

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 2 (Februar 1913)
Article
Der Kampf der Posener Juden um das Stadt- und Staatsbürgerrecht und seine Folgen
Date
1913-02-01
Page
65 (sequence 6)
Language
German
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Der Kampf der Pasener Juden usw. 65 in großer Zahl das Bürgerrecht, das ihnen anstandslos und ohne Bedenken gewahrt wurde, obwohl die Stadtverordnetenversammlung, die darüber zu befinden hatte, eine polnische Majorität hatte. Auch wurden jüdische Bürger zum passiven Stadtverordnetenwahlrecht zugelassen. Die Folgen zeigten sich bereits 1843, indem zwei Juden zu Stadtverordnetenstellvertretern gewählt wurden, deren Zahl sich 1816 verdoppelte. Das 1846 endlich genehmigte Ortsstatnt ließ die Wahl einer unbeschrankten Zahl von jüdischen Stadtverordneten zu. So konnte es denn geschehen, daß zu den vier jüdischen Stadtverordneten, die das Statut unterzeichnet hatten, im Laufe der nächsten Jahre noch einige hinzukamen. Und als 1850 die Gemeindeordnung eingeführt wurde, traten in den Gemeind-erat acht oder neun jüdische Mitglieder ein. Zwei von den früheren jüdischen Stadtverordneten wurden zu Schöffen ernannt und waren somit Mitglieder des Stadtgemeindevorstandes und 1853 Mitglieder des Magistrats. So war denn nach langem Hader den Juden der Stadt Posen die Teilnahme an allen kommunal-politischen Rechten städtischer Bürger für die Zukunft gesichert und ihre Sonderstellung in dieser Hinsicht beseitigt. Wie sehr die Posener Stadtverwaltung auf die Erhaltung des nun herbeigeführten Zustandes Wert legte, zeigte sich dreizehn Jahre später. Der Oberpräsident von Pnttkamer hatte gegen das Gesetz angeordnet, daß Stadtverordnete jüdischen Glaubens von der Wahl der Deputierten zum Provinziallandtage ausgeschlossen sein sollten. Die Stadtverordnetenversammlung beschloß aber einstimmig, keine Wahl vornehmen zu wollen, da sie „mit Ausschließung der Stadtverordneten einer bestimmten Konfession nach den bestehenden Gesehen gar nicht rechtsgültig konstituiert werden könne". Dieses Verhalten der städtischen Körperschaften war eine Folge der Tatsache, daß die Beziehungen zwischen den jüdischen und christlichen Deutschen durch die großen politischen Bewegungen des Jahres 1848 noch enger geworden waren. Sie hatten zu einer vorbehaltslosen Aufnahme der Inden geführt, zumal die Entfremdung zwischen Polen und Deutschen immer größer wurde. Daß die Juden auf die Seite der Deutschen traten, war durch die Verhältnisse zu etwas Selbstverständlichem geworden. Die Geschichte hatte gezeigt, daß eine engere Gemeinschaft zwischen Juden und Polen eine Unmöglichkeit war. hatten die Polen sich doch niemals bereit finden lassen, den Juden einen Platz in den Reihen ihrer Ration einzuräumen, und war es doch die deutsche Sprache gewesen, die durch Jahrbunderte trennend gewirkt hat und von den Polen stets als

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