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Im deutschen Reich · 1913-01-01 · Heft 1 (Januar 1913) · p. 38

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 1 (Januar 1913)
Article
Kattowitz
Date
1913-01-01
Page
38 (sequence 17)
Language
German
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38 Im deutschen Reich. Anfrage, wie es mit der Einführung der notwendigen Maschinengewehr-Abteilungen steht, ob auch hinreichend Sorge dafür getroffen sei, daß Deutschlands Luftflotte einen entsprechenden Ausbau erfahre. Nicht minder verdiente der erwiesene A erz temangel im Heere Gegenstand der Sorge zu sein: ist doch nicht weniger als die Hälfte aller etatsmäßigen Stellen der Sanitätsoffiziere unbesetzt. An eine ausreichende Versorgung der Verwundeten, an eine einwandfreie Lösung der mannigfaltigen sanitären Aufgaben im Felde ist unter diesen Amständen nicht zu denken. Für den Kriegsfall wird ein Teil der offenen Stellen durch Aerzte des Beurlaubtenstandes gedeckt. Allein die Kalamität bliebe trotzdem bestehen, wenn nicht viele Aerzte über ihre Dienstpflicht hinaus sich der Heeresverwaltung freiwillig zur Verfügung stellen würden, und wenn nicht auch Hunderte von jüdischen Aerzten für diesen Zweck bereit ständen. Es ist oft genug darauf hingewiesen worden, daß die Möglichkeit, dem Mangel an Militärärzten in etwas abzuhelfen, gegeben ist, ohne daß es besonderer Aufwendungen bedarf. Man brauchte nur an maßgebender Stelle darauf hinzuwirken, daß die verfassungswidrige Gepflogenheit verlassen wird, den jüdischen Aerzten die militärärztliche Laufbahn zu sperren. Statt dessen beschränkt man sich darauf, jüdische Militärärzte des Beurlaubtenstandes für den Ernstfall in Bereitschaft zu halten. Man gibt damit zu, daß sie im Felde wohl geeignet sind, ihren Aufgaben gerecht zu werden, versagt ihnen aber trotzdem in Friedenszeiten die Gleichberechtigung, die in den grundlegenden Staatsgesetzen seit mehr als vier Jahrzehnten anerkannt ist. Nicht etwa um der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Vorteile willen weise ich als jüdischer Militärarzt a. D. auf diese Aebelstände hin, sondern um die Frage aufzuwerfen: Auf wessen Seite ist in Wahrheit die größere Vaterlandsliebe, auf Seite der jüdischen Militärärzte, die auch ohne gesetzliche Verpflichtung nach Ableistung ihrer Dienstzeit sich dem Vaterlande zur Verfügung stellen, trotzdem sie die ungerechte und krankende Zurücksetzung wohl verbittern könnte, oder auf Seite derer, die lediglich aus ihrem Vorteil heraus mit offenen Augen Zusehen, daß das Volk in Waffen ohne hinreichende Versorgung im Kriegsfälle bleibt? Verträgt es sich mit den Anschauungen von Charakter und Ehrgefühl, daß man von den jüdischen Aerzten unter solchen Verhältnissen ohne weiteres erwartet, daß sie über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus die Lücken ausfüllen, die man zum Teil durch das ungesetzliche Verhalten selbst verschuldet hat, daß man trotzdem auf die Mitarbeit der jüdischen Aerzte rechnet, wenn man ihrer bedarf? Diese Fragen aufwerfen, heißt sie beantworten. Es stellt der Vaterlandsliebe der jüdischen Aerzte das schönste Zeugnis aus, wenn sie sich durch die Zurücksetzung nicht verbittern ließen und — worüber

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