Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1913-01-01 · Heft 1 (Januar 1913) · p. 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 1 (Januar 1913)
Article
Die jüdischen Medizinalpraktikanten und der Reichstag
Date
1913-01-01
Page
2 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2316602-2316829-2316830-2346741--23156-2346795
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

2 Im deutschen Reich. gehabt habe, den Praktikanten zurückzuweisen, sondern ihm nur einen guten Rat erteilen wollte. (!) Wir sorgten dafür, daß die Angelegenheit im preußischen Abgeordnetenhause zur Sprache gebracht wurde, uno richteten eine Beschwerde an den Regierungspräsidenten und an den Minister des Innern. Dieser erklärte, daß er die Antwort des Dr. Schneider allerdings beanstanden müsse, aber keinen Grund sähe, ihm die Ermächtigung zur Ausbildung von Praktikanten zu entziehen. Unterdessen hatte die Aerztekammer von Berlin-Brandenburg sich mit der Sache beschäftigt. Diese sowohl wie alle 12 preußischen Aerztckammern forderten einen Schutz gegen Wiederholung derartiger „unerhörter" Vorkommnisse. Der Aerztekammer-Ausschuß verdichtete dies zu einer Eingabe an den Reichskanzler. Dieser erteilte einen abschlägigen Bescheid, weil er auf diesem „konfessionell neutralen Gebiete ärztlicher Vorbildung nicht konfessionelle Gegensätze schaffen oder beleben wolle." „Bin zum Herrgott 'gangen," heißt es in einem Volkslied. Wir sind zum Reichstag gegangen. Hier trat besonders der freisinnige Abgeordnete Dr. Struve für die Sache tatkräftig und geschickt ein. Aber der Staatssekretär Dt. Delbrück verhielt sich ablehnend. Der Geschäftsausschuß der Berliner ärztlichen Standesvereine richtete eine Petition an den Reichstag: in den Bestimmungen der ärztlichen Prüfungsordnung einzufügen „Die Ablehnung eines Kandidaten durch die Anstalt darf nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Ablehnung aus konfessionellen Gründen ist nur seitens derjenigen Anstalten zulässig, welche im Verzeichnis der ermächtigten Krankenhäuser als konfessionelle bezeichnet sind. Dem Kandidaten ist der Grund der Ablehnung schriftlich mitzuteilen. » In der Petitionskommission sprach der Referent, der antisemitische Abgeordnete Burckhardt, dagegen, was nicht wundernehmen dürfte. Er wurde aber von freisinniger Seite gründlich abgeführt. U. a. wurde erwidert: „Da der Herr Kultusminister die Beschwerdeführer (Aerztekammer Berlin-Brandenburg) abwies, so läuft sein platonischer Einwand darauf hinaus, daß Abweisungen wie jene des Briher Krankenhausleiters in Zukunft „vorsichtiger", unaufrichtiger, jedenfalls nicht mit konfessionellen Gründen motiviert werden sollen!" Das Ende: Die Petition wurde, trotzdem durch den antisemitischen Abgeordneten Burckhardt als Berichterstatter Uebergang zur Tagesordnung beantragt wurde, ohne Debatte vom Reichstag dem Reichskanzler zur Berücksichtigung empfohlen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.