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Im deutschen Reich · 1913-01-01 · Heft 1 (Januar 1913) · p. 1

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
19 (1913)
Issue
Heft 1 (Januar 1913)
Article
Die jüdischen Medizinalpraktikanten und der Reichstag
Date
1913-01-01
Page
1 (sequence 1)
Language
German
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Fm dLNlsHen Aeich S«W deS keottölöereiüs dWtlSer btLMUser jLÄWsg ElauSevr. B?fchcCnt zwo lfm al Im J&hru Dcr „Central - Dereiü deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" bezweckt, die deutschen Staats» bürger jüdischen Glauben? ohne Unterschied der religiösen und Polin scheu Richtung zu sammeln, n« fie in der tatkräftigen Wahrung ihrer ftaat-bürge.rlichen und geseLschaftliLen GlcichsteÜuug sowie ir» der uubeirrlen Pflege deutscher Gesinnung zu brsiürkeu. (§ 1 der Satzung des Vereivs.) XIX. Iahrg. Berlin, Januar 1913. Nr. 1. Die jüdischen Medizinalpraktikanten und der Reichstag» Wie unseren Lesern in Erinnerung sein wird, haben wir wegen Zurückweisung von jüdischen Medizinalpraktikanten durch die Direktoren der allgemeinen Krankenhäuser in Britz und Lübeck verschiedene Schritte getan. I)r. Schneider, Chefarzt des BritzerKreiskrankenhauses, hatte im Mai 1909 einem jüdischen Bewerber um die Praktikantenstelle, wie wir seiner» zeit mitteilten, geantwortet: „Ich vermisse in Ihrem Lebenslauf die Angabe der Konfession. Da die hier beschäftigten Aerzte den dringenden Wunsch haben, nicht mit jüdischen Kollegen zusammen im Kasino zu verkehren, würde ich in dem Fall, daß Sie Israelit sind, zu meinem Bedauern nicht in der Lage sein, Ihre Bewerbung um die Praktikantenstelle zu berücksichtigen." Wir richteten zunächst eine Beschwerde an den Land rat des Kreises Teltow, Herrn von Achenbach. Er dachte sehr milde über den Fall, in dem. nach unserer lieber» zeugung zweifellos Gesetz und Verfassung verletzt waren: „Tatsächlich ist seitens der zurzeit im Krankenhause in Britz angestellten Hilfsärzte der Wunsch ausgesprochen, daß ihnen keine jüdischen Kollegen beigesellt werden möchten. Diese Herren unterstehen zwar hinsichtlich der Verrichtung ihrer dienstlichen Obliegenheiten der Aufsicht des ärztlichen Direktors; letzterer ist aber nicht in der Lage, in bezug auf ihre gesellschaftlichen Neigungen erzieherisch einzuwirken. .... Er glaubte deshalb am zweckmäßigsten zu handeln, wenn er einem Praktikanten israelitischen Glaubens von einer Bewerbung möglichst zeitig abriet." Im TeltowerKreistage,rn dem der Fall zur Sprache gebracht wurde, erklärte der Landrat trotz des klaren Mortlautes obigen Schreibens, daß Dr. Schneider nicht die Absicht

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