Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1912-10-01 · Heft 10 (Oktober 1912) · p. 463

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 10 (Oktober 1912)
Article
Berlin / Gothein
Date
1912-10-01
Page
463 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
address
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2316602-2316817-2316826--22948-2346513
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Korrespondenzen. 463 sofortiger Widerlegung zu geben. Die wäre dann etwas weniger scharf ausgefallen, als sie gehalten sein muß, wenn die Verleumdungen viele Wochen lang unwidersprochen bleiben müssen. Ich kann demnach nur konstatieren, bagt der „Kunstwort" in seine Spalten die unerhörtesten Beleidigungen des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus, seiner Leiter und Mitglieder ausgenommen hat und es ablehnt, die gebührende Kennzeichnung dieser Angriffe anzunehmen. Das nötigt mich, die Sache an anderer Stelle zur Sprache zu bringen. Hochachtungsvoll gez. Gothel n." — Der „Reichsbote" sowie die „Deutsche Tageszeitung" und die „Staatsbürger-Zeitung" haben am 1. September einem antisemitischen Waschzettel nachstehende grauliche Geschichte entlehnt: „Ein an den Gemeinde-Kirchenrat der Emmaus- Gemeinde gerichtetes Schreiben lautet: „Berlin W. 57, den 26. Juli 12, Kulmftr. 21. Den hochwohllöblichen Gemeinde- Kirchenrat bitte ich höflichst um die Erlaubnis, im Januar 1913 in der Emmaus-Kirche ein Kirchenkonzert veranstalten zu dürfen und frage zugleich an, wieviel Unkosten an die Kirchenkasse zu zahlen sind. Hochachtungsvoll ergebenst Adolf Schuetz, akad. ausgeb. Hilfsorganist der jüdischen Gemeinde." Man denke sich, ein evangelisches Gotteshaus soll den Juden für ein von ihnen zu veranstaltendes Konzert bewilligt werden! Das ist wirklich eine mehr als starke Zumutung. Ob man uns Christen für den gleichen Zweck eine Synagoge hergeben würde?" — Für wie dumm müssen diese Redaktionen ihre Leser halten, daß diese nicht sofort begreifen sollten, daß Herr Adolf Schuetz., der nur Hilfsorganist der jüdischen Gemeinde ist, sich als gläubiger Christ und Sohn christlicher Eltern zu seinem Gesuch berechtigt gehalten hat, weil er der Meinung war, er könne ebenso, wie dies sehr fromme Christen (Homeyer in Leipzig, Volkmar Schurig und Ianssen in Dresden u. a. m.) getan haben, an den Sonnabenden, an denen strenggläubige jüdische Organisten dies nicht tun können, den Gottesdienst in der Synagoge durch ihr Orgelspiel feierlicher gestalten. — Die weitere „Schreckensnachricht" der Antisemitenpresfe, ein anderer jüdischer Herr habe in derselben Kirchengemeinde sich erkundigt, ob er einen von dieser für Konfirmandenunterricht und Bibelstunden gemieteten Saal für die Feier an den hohen jüdischen Festtagen ermieten könne, mag darauf zurückzuführen sein, daß noch immer spekulative Unternehmen für die höchsten jüdischen Feiertage in einzelnen Stadtteilen Privatgottesdienste veranstalten, die sich künftig durch den vermehrten Bau von Synagogen als überflüssig erweisen werden.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.