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Im deutschen Reich · 1912-09-01 · Heft 9 (September 1912) · p. 428

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 9 (September 1912)
Article
[Ohne Titel]
Date
1912-09-01
Page
428 (sequence 7)
Language
German
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428 3nt deutschen Reich. sittenstrengen, agrarischen Gönner zunächst verpflichtet wären, dort gegen „hämische und gemeine Verspottung" Stellung zu nehmen. Wir verurteilen jede Verletzung des religiösen Gefühls, gleichviel von welcher Seite sie ausgeht,- gegen Ge« s ch m a cklosig k e i t e n bietet jedoch das Gesetz keine Handhabe. Die ,Mreuz-Zeitung", der „Reichsbote" und die „Staatsbürger- Zeitung üben in ihrer Art eine Kritik an dem in der „Deutschen Consection" vom 11. August befindlichen Reklamebild einer Firma Charles Spitzer und Litman in Berlin, das in überaus geschmackloser Weise drei tanzende Konfirmandinnen und einen ebenfalls tanzenden Pfarrer darstellt. Wir wissen nicht, ob die Inhaber der Firma Juden sind, können aber den Antisemitenblättern versichern, daß wir auch ohne ihre unangebrachten Randglossen das Verhalten der Firma mißbilligen. Rur trennen sich unsere Auffassungen scharf in einer Beziehung: Wir legen die Fehlet einzelner nicht einer ganzen Klasse zur Last! — Von verschiedenen Aerzten werden wir darauf aufmerksam gemacht, daß Herr Br. August Staehl y, der dirigierende Arzt der Wasserheilanstalt in Godesberg bei Bonn, in einem Inserat nach einem dritten Arzt ausdrücklich „Angabe der Konfession" verlangt. Rach den geltenden Gepflogenheiten stellt dieser Ausdruck „Angabe der Konfession" lediglich eine Umschreibung des Verlangens nach einem „christlichen" Arzt dar, wie sie seit einigen Jahren in der Stellentafel der „Aerztlichen Mitteilungen" üblich geworden ist, nachdem seitens einer Anzahl von Mitgliedern des Leipziger Aerzteverbandes gegen die häufige Hinzufügung des Wortes „Christ" bei den Aerztegesuchen protestiert worden war. Herr Br. Staehly erklärte unserem Vertrauensmann sein Verhalten damit, daß er selbst keiner Konfession angehöre und religiöse Fanatiker fern halten wolle. Diese Antwort ist ebenso sonderbar wie die uns mitgeteilte Tatsache, bctg, er bei der Ausnahme von Patienten die Angabe ihrer Konfession nicht verlangt. — Wir teilten früher mit, daß der Besitzer der Schwanen- A p o t h e f e in Crefeld christliche Angestellte suche. Der. jetzige Inhaber, Herr Rathke, benachrichtigt uns, daß er bei Besetzungen von Vakanzen in seiner Apotheke niemals Kollegen jüdischen Glaubens ausgeschlossen habe und auch in Zukunft nicht nach Religion und Abstammung, sondern nur nach den Leistungen der Bewerber seine Anstellungen vornehmen werde. — Ans gehen häufig Beschwerden darüber zu, daß jüdische Besucher in Bädern, Sommerfrischen, Hotels antisemitischen Belästigungen ausgesetzt sind, z. B. auch dadurch, daß sich in B a d e z e ll e n an t i s e mi t is ch e W a n drnschrifte n finden oder aus Speisekarten Vermerke, wie „israelitischer Besuch verbeten". So lange uns derartige allgemein gehal-

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