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Im deutschen Reich · 1912-09-01 · Heft 9 (September 1912) · p. 412

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 9 (September 1912)
Article
Die Emanzipation der Juden in Preußen
Date
1912-09-01
Page
412 (sequence 7)
Language
German
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412 Im deutschen Mich. und Ostsriesland, solidarisch zu tragen waren. Nechnet man den Anteil Schlesiens an der Silberlieferung ab, der 3900. M. betrug, so verbleibt für die übrige Iudenschaft eine jährliche Last von 46 700 Talern, die sie durch Umlage von 3 zu 5 Jahren nach Provinzen unter sich verteilten. Zu diesen gemeinsamen Lasten traten solche für einzelne Städte oder Provinzen. -So hatten die Inden von Berlin eine Silberakzise von jährlich 200, die von Frankfurt a. O. eine solche von 40 Talern, die der Neumark und der Kurmark von 1 Taler für jeden Hausvater zu entrichten. Die Berliner Juden hatten an Probsteigeldern 75, Indemnisationsgeldern 165 Taler jährlich; die Juden der Neumark an Korrespondenzgeldern 50, an das Lagerhaus für das große Potsdamer Waisenhaus 500 Taler jährlich zu zahlen. Die Korrespondenzgelder gingen ursprünglich als Entschädigung an einen Kriegsrat, der bei der Neumärkischen Kammer die Iudensachen bearbeitete, wurden aber auch weiter gefordert, als der betreffende Beamte aus der Kammer versetzt und mit den Angelegenheiten der neumärkischen Juden überhaupt nicht mehr befaßt war. Die Abgabe an das Lagerhaus geht auf das Jahr 1722 zurück. Damals war der Iudenschaft der Neumark die Verpflichtung auferlegt worden, dem Lagerhause in Berlin jährlich für 10 000 Taler wollene Waren abzunehmen. Diese Zwangsabnahme war für die Iudenschaft mit großen Verlusten und Anzuträglichketien verknüpft gewesen, hatte aber auch das Lagerhaus infolge der Warenverschleuderung geschädigt. Sie war deshalb in der Folge auf Antrag der Juden in eine Iahressteuer von 500 Talern umgewandelt worden. Alle diese Lasten stellen ständige, regelmäßig wiederkehrende Fahresabgaben dar. Zu ihnen kamen die Gebühren aus allen möglichen besonderen Anlässen: Für die Bestätigung der Aeltesten, deren Wahl von drei zu drei Jahren erfolgte, war eine Steuer zu entrichten, die z. B. für Berlin 130, für Landsberg a. d. W. 70 Taler betrug. Entstand Feueralarm, so hatten die Juden, weil sie von den Löscharbeiten ausgeschlossen waren, zu zahlen: in Berlin jedesmal 15 Taler. And zwar in jedem Falle. Auch dann, wenn das Feuer gelöscht war, bevor die Feuerwehr in Tätigkeit trat. Die Paraphen-Stempelgebühren, welche Im allgemeinen nach verschiedenen Klassen abgestuft waren, waren für die Juden besonders hoch. Alle, die auf Generalprivilegia oder auf das Necht des zweiten Kindes angefetzt wurden, rangierten in der ersten Klasse, alle, welche zur Messe reisten, in der zweiten Klasse. Mochte es sich im Einzelfall auch um solche handeln, die arm und unbemittelt waren und ihrem Vermögen nach keineswegs in diese Klassen gehörten. Zu den Lhestipulationen

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