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Im deutschen Reich · 1912-09-01 · Heft 9 (September 1912) · p. 411

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 9 (September 1912)
Article
Die Emanzipation der Juden in Preußen
Date
1912-09-01
Page
411 (sequence 6)
Language
German
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Die Emanzipation der Juden in Preußen. 411 ausdrücklich gestattet wurde; mit Weinen^ Spezerei- und Gewürzwaren, mit rohem Tabak, ferner ohne besondere Konzessionen den Handel mit Hökerwaren aller Art, mit Heringen, Butter, Käse, mir eingewässertem Stock-, Berger- und Klippfisch, Schollen, Salz, Seife, Lichten, Eier, Schmer, mit Hirse, Linsen, Grütze, Gerstengraupen, Rüben, Erbsen, Gartenwerk, Obst und dergl., und beu Detailhandel mit Getreide: im wesentlichen also den Handel mit Naturalien. In der Hauptsache hatte es sie auf den Vertrieb von Fabrikaten, Manufakturen und Luxusgegenständen sowie unter gewissen Bedingungen auf die Fabrikation verwiesen. Dazu traten in einzelnen Gebietsteilen oder Städten noch besondere Beschränkungen. So hatten in Königsberg i. Pr. die Juden eine „übergewöhnliche Accise", den sogenannten „Iudennachschuß", zu entrichten, durften mit nichts handeln, „was Scheffel und Waage passirt", durften weder Geldnoch Wechsel¬ oder Granmäkler sein u. a. m. In demselben Maße, wie die Erwerbstätigkeit der Juden mehr und mehr eingedämmt worden war, waren ihre Lasten gewachsen. Bezeichnend für diese Entwicklung ist die Steigerung, welche die ursprünglichste Steuer, das Schutzgeld, im Laufe der Jahre erfahren hatte. In dem Aufnahme-Edikt von 1671 war es astf 8 Taler für jede Familie festgesetzt worden, das entspricht unter Zugrundelegung der in Aussicht .genommenen 30 Familien einem Iahresbetrage von 400 Talern. In dem Provinzialreglement vom 24. Januar 1700 war es für die gesamte Iudenschaft auf 3000 Taler, in dem Reglement vom 7. Dezember desselben Jahres^) auf 1000 Dukaten, im Jahre 1728 auf 13 000 Täler, im Jahre 1768 endlich aus 25 000 Taler jährlich erhöht worden. Betrachten wir das Gesamtbild der Lasten, wie es beim Tode Friedrichs des Großen sich darbietet, so ergibt sich das Folgende: Zu dem Schutzgeld trat zunächst das Rekrutengeld. Das war eine Steuer, die im Jahre 1728 als Beitrag zur Besoldung der „langen Kerls" eingeführt worden war. Sie belief sich auf jährlich 4800 Taler. Dazu kam die „SilberLieferung". Sie datiert aus dem Jahre 1766. Damals war die GesamL-Iudenschaft mit der Auflage belegt worden, alljährlich 12 000 M. Silber an die Münzdirektion zu Berlin zum Preise von 12 -Talern die Mark zu liefern. Da der Silberpreis sich in der Regel auf 13 Taler 22 Groschen bis 14 Taler stellte, so ergab sich ein jährlicher Schaden von ungefähr 24 900 Talern. Dazu kamen weiter 300 Taler jährlich ,Pions und 400 Taler jährlich „Kalendergelder" an die Akademie der Wissenschaften. Alle diese Abgaben hatten das eine gemein, daß. sie von sämtlichen Provinzen, mit Ausschluß, von Schlesien, Westpreußen

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