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Im deutschen Reich · 1912-09-01 · Heft 9 (September 1912) · p. 402

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 9 (September 1912)
Article
Zur Jahrhundertwende des Emanzipationsedikts
Date
1912-09-01
Page
402 (sequence 14)
Language
German
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402 Im deutschen Reich. Hausen usw. Lassen wir den Geist der Vergangenheit ruhen, öffnen wir die Gräber der Toten nicht." Die heutige Welt weiß, daß. Tugend und Laster, Bescheidenheit und Stolz, Speichelleckerei und Frechheit, Erniedrigung und lieberHebung nicht Dinge sind, die man in Erbpacht nimmt, sondern daß sie Qualitäten des Individuums sind, daß. es nicht Bassentugenden und Bassendefekte gibt, daß. jeder für sich ein Lump oderx ein Edelmann ist, und daß niemand um deswegen ein Lump ist, weil er ein Jude, und um deswegen ein Edelmann, weil er ein Christ ist. Ich möchte Herrn von Hartmann das Wort eines unserer edelsten deutschen Söhne Vorhalten, Wilhelm von Humboldt, der als Leiter der Abteilung für Kultus und öffentliche Arbeiten im Jahre 1810 in einem Gutachten verlangte, daß die Gleichstellung aller Bürgerrechte und Bürgerpflichten zwischen Christen und Juden vollkommen und sogleich eintreten müsse. „Der Staat hat", sagt W. von Humboldt, „auch den Juden gegenüber die Aufgabe, die inhumane und vorurteilsfreie Denkungsart zu beseitigen, die einen Menschen nicht nach seinen eigentümlichen Eigenschaften, sondern nach seiner Abstammung und Religion beurteilt. Das ist gegen alle wahren Begriffe von Menschenwürde." Eduard von Hartmann wird es sich gefallen lassen müssen, daß wir ihn nicht danach bewerten, wie wir im allgemeinen Christen, Deutsche und Philosophen bewerten, sondern daß wir ihn nach seiner eigenen Persönlichkeit und nach dem bewerten, was er selbst gesagt und was die Eigenart feines eigenen Wesens am besten wiedergibt. v. Hartmann betrachtet die Christen als das Wirtsvolk, die Juden als Fremde, die die ihnen obliegende Gegenleistung, ihr Stammesgefühl und ihre absonderlichen Religionsgebräuche auszugeben, noch nicht erfüllt haben. Im Aebertritt zum Christentum und in der Vermischung mit dem Wirtsvolk betrachtet er die ihnen obliegende Pflicht. Er sagt: „Im großen und ganzen macht die Christologie es jedem gebildeten Bichtchristen ebenso unmöglich, mit Aeberzeugung zum Christentum überzutreten, wie die unlösbare Verquickung von Zeremonialgesetz und Sittengesetz es jedem Bichtjuden unmöglich macht, zum Judentum überzutreten." Hören Sie weiter, was er in demselben Atemzuge sagt!: „Der lieber tritt zum Christentum würde die Iudenfrage nicht aus der Welt schaffen, wohl aber die Lösung wesentlich fördern, wenn sich eben die Juden entschließen könnten, gegen ihre Aeberzeugung sich zum Christentum zu bekennen. Weil aber bei demjenigen, der als reifer Mensch diesen Schritt tut, eine entschiedene Anwahrheit in dem Bekenntnisse vorausgesetzt werden darf, und weil mit diesem Schritte weltliche Vorteile verknüpft sind, so liegt ein Odium auf dem Glaubens- Wechsel, das auf sich zu nehmen, man keinem Menschen zu-

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