Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 18 (1912)
- Issue
- Heft 9 (September 1912)
- Article
- Zur Jahrhundertwende des Emanzipationsedikts
- Date
- 1912-09-01
- Page
- 397 (sequence 9)
- Language
- German
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Zur I ahrhundertwende des Emanzipationsedikts. 397 die christliche Religion nur denjenigen Einrichtungen des Staates zugrunde legt, die mit der Religionsübung im Zusammenhänge stehen, wird ihm -- dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte zuwider — ein Sinn gegeben, daß die christliche Religion allen bürgerlichen Einrichtungen zugrunde gelegt werden solle. Im Jahre 1856 versuchte der Minister von West-Halen noch den § 2 des Gesetzes von 1847 als maßgebend zu erklären. Erst vier Fahre später wurde offiziell anerkannt, daß er aufgehoben sei. Immer hat man den Artikel 14 herangezogen, um die Gleichberechtigung der Juden zu vereiteln; sogar die Beschäftigung als Landmesser und Baubeamte wurde mit der christlichen Religionsubung als im Zusammenhang stehend erachtet. Die Abgeordneten jüdischen Bekenntnisses (Veit, Kosch, Facobi) hörten nicht auf, gegen diese Verwaltungsgrundsätze anzukämpfen. Mit der Bildung des norddeutschen Bundes kommt wieder eine Wendung zum Besseren und eip liberaler Hauch in die preußische Regierung. Den Abschluß der Kämpfe enthält das Bundesgefetz vom 3. Juli 1869, das sogenannte Toleranzgesetz: „Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom Religionsbekenntnisse unabhängig fein." Man sollte meinen, daß damit alles erreicht, der Begriff des christlichen Staates endgültig beseitigt, das Ziel der Gleichberechtigung endlich erreicht ist. Ob das verbriefte Recht in den 43 Jahren seit Emanation des Gesetzes zur Tat geworden ist, darüber können Sie aus eigener Erfahrung urteilen. Es genügt darauf hinzuweisen, daß in einem Staate, der 600 009 Juden hat, nicht einer der Ehre gewürdigt wird, als Leutnant im Frieden eine halbe Kompagnie Soldaten zu kommandieren, daß nicht einer Landgerichtsdirektor, Staatsanwalt oder Landrat geworden ist, von den höheren Stellen ganz abgesehen. H- Wie man diese Verkümmerung der Rechte motiviert, darf nicht unerörtert bleiben. Im wesentlichen laufen die Gründe darauf hinaus, daß die Juden Fremde und der Staat christlich sei. Wir haben gesehen, daß diese Auffassung dem Gesetze und der geschichtlichen Entwicklung nicht entspricht. Lassen Sie mich zwei hervorragende Wortführer der herrschenden Meinung ihren Standpunkt mit ihren eigenen Worten darlegen.