Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 18 (1912)
- Issue
- Heft 9 (September 1912)
- Article
- Zur Jahrhundertwende des Emanzipationsedikts
- Date
- 1912-09-01
- Page
- 392 (sequence 4)
- Language
- German
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392 Im deutschen Reich. In der Behandlung der Juden bringt auch die Regierung des großen Königs keinen Wandel; er liebt das Christentum nicht und das Judentum erst recht nicht. Das von ihm erlassene Generalprivileg von 1750 kann man nicht als eine Ausgeburt der Aufklärung bezeichnen. Dabei weLterleuchteten die Gedanken der Aufklärung in der damaligen Welt. Man lese bei Geiger, was der Finanzrat Manitius gesagt hat: „Bei jetziger täglich mehr und mehr sich aufklärenden Einsicht in allen Fakultäten, wird nicht leicht jemand noch so einfältig sein, daß er propter dissensum in conceptibus und der differenten Gedanken und Meinungen in Religionsbegriffen das inveterainin odium religionis annoch billigen und einer ganzen Ration deshalb die Toleranz, den Schutz und die officia humanitatis zu versagen, vor recht und billig halten sollte. Zu der Frage der Beibehaltung der Iudenschutzgelder (Praestandorum) hat der Generalfiskal des Königs, d'Asnieres, es unumwunden herausgesagt, daß die Fürsten die Aufnahme der Juden als ein Mittel betrachtet hätten, ihre Kassen auszufüllen, daß der Ursprung des Schutzgeldes in dem Haß eines abergläubischen und ungerechten Volkes zu suchen sei, daß man die Frage nach der Schädlichkeit der Juden nur mit nein beantworten könne, und wenn sie Schaden brächten, so könne das nicht durch das Schutzgeld wieder gutgemacht werden. Daraus erhellt, bag, die Beibehaltung der Iuden-Prästandorum mit den gesunden principiis nicht harmoniere, weil dieses Institut sich auf Leidenschaft und mangelnder Einsicht gründe. Nichtsdestoweniger wurde das Schutzgeld beibehalten und von 15aus 25 000 Taler jährlich erhöht, die Iudenschaft als Gesamt heir haftbar gemacht und gezwungen, unrentable Fabrikbetriebe zu übernehmen, der Königlichen Porzellanmanufaktur das Ausschußporzellan zu guten Preisen abzunehmen. Die Klage der Aeltesten, daß man sie doch nicht haftbar machen könne für Diebstähle, die sie nicht gekannt oder geduldet hätten, wies der König gegen den Vorschlag des Generaldirektors mit dem harten eigenhändigen Reskript zurück: „Es muß bei dehm Gesetze bleiben." Die Iudenschaft kann sich trösten, ihr erging es nicht besser wie der deutschen Dichtung: „Von dem größten deutschen Sohne, von des großen Friedrich Throne, ging sie schutzlos, ungeehrt." Die politische Welt der Wirklichkeit war eben für den Menschheitsgedanken noch nicht reif. Aber schon dämmert das Morgenrot eines neuen Tages, wenn auch vorerst nur in dem Reiche der Dichtung. Von den deutschen Geistesheroen gebührt Lessin g die Palme des Ruhmes. Als Dichter haben ihn andere übertroffen, den Menschen in Lessing hat keiner übertroffen;