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Im deutschen Reich · 1912-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1912) · p. 353

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1912)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1912-07-01
Page
353 (sequence 7)
Language
German
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Am schau. 353 leider ein Geschäft ifi, das noch immer seinen Mann nährt. Dieser von den internationalen Geschäftsantisemiten rastlos betriebenen Spekulation ' ist es zuzuschreiben, daßbei nicht wenigen Raubmorden und Lustmorden die Verbrecher die von der Antisemitenpresse in Wort und Bild seit Jahren genau beschriebenen angeblichen Kennzeichen -er Aitualnroröe sich zunutze machen, um der gerechten Strafe zu entgehen, daß sie die Leichen ihrer Opfer durch Halsfchnitt und Blutentleerung, antisemitischen Vorschriften entsprechend, präparieren. Das dürfte auch bei einer Antat der Fall sein, die sich kürzlich in Posen ereignet hat, wo die Auffindung der blutleeren Leiche eines Lehrlings der Firma Kessel & Co., Namens Musial, gewisse Bevölkerungskreise in den Wahn versetzte, es handle sich um einen Ritualmord. Die behördlichen Maßnahmen sind noch im Gange; hoffentlich werden die Urheber des Mordes der strafenden Gerechtigkeit verfallen, aber auch die Verbreiter des Ritualmord - Märchens, das besonders in Buk, dem Heimatsorte des Ermordeten, zu Feindseligkeiten gegen die Juden geführt hat, nicht straflos ausgehen. In Böhmen hat kürzlich das Verbreiten eines derartigen aufreizenden Gerüchtes nur eine gelinde Bestrafung erfahren. Nach dem Berichte des „Prager Tagblatt" über eine am 30. Mai in Iungbunzlau stattgehabte Gerichtsverhandlung war der Krämer Josef Ganz in Sobotka um die Osterzeit plötzlich boykottiert worden, weil sein früheres Dienstmädchen Franziska und deren Mutter Anna Hofrichter, das Gerücht verbreitet hatten, die Familie Ganz habe dem Mädchen zu rituellen Zwecken Blut abzapfen wollen. Nachdem die gerichtliche Antersuchung des Mädchens keine Spur einer solchen Abzapfung ergeben hatte, verklagte Ganz Mutter und Tochter; das Bezirksgericht Sobotka ver-- urteilte die Tochter, die in der Verhandlung erklärte, sie hätte alles nur geträumt, zu zehn Tagen Arrest; die Mutter, der die Verbreitung des Gerüchts nicht nachgewiesen werden konnte, wurde sreigesprochen. In der Berufungsverhandlung, die vor dem Kreisgericht Iüngbunzlau staLtfand, ist das erstinstanzliche Anteil bestätigt worden. Weit bedeutungsvoller für die Geschichte der Ritualmord-- märchenverbreitung ist der Kietnet Aitualrnoröxrozetz, der neuerdings durch Enthüllungen des Journalisten B rasu l- BrasHkowski eine sensationelle Wendung genommen hat. Die bereits abgeschlossene Antersuchung über die Ermordung des Knaben Iuschtschinski mußte wieder eröffnet werden. Nach

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