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Im deutschen Reich · 1912-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1912) · p. 354

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1912)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1912-07-01
Page
354 (sequence 8)
Language
German
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IRI
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354 Im deutschen Reich. den Recherchen Brasuls haben drei Berufsdiebe den armen Knaben lange mit einer Ahle gemartert, damit er bekenne, was er gegen sie vor der Polizei ausgesagt hätte. Nachdem er ein Geständnis abgelegt hatte, ist er von den Dieben in der Wohnung, in der die gestohlenen Sachen aufgestapelt waren, getötet worden. Erst nach der Mordtat kam ein anderer Bandit in die Wohnung, zweifelte an dem Verscheiden des Knaben und versetzte der Leiche noch mehrere neue Stiche ins Herz. Trotz noch umfänglicherer Angaben Brasuls schmachtet der offenbar unschuldige Arbeiter Beilis nach wie vor im Gefängnis und hat selbst gegen eine angebotene hohe Kaution die Freiheit noch nicht erlangt. In verschiedenen KulturstaaLen, darunter auch in der Schweiz, ist gegen die Ritualmordbeschuldigung im Kiewer Prozeß energisch protestiert worden, ohne daß bisher dem Treiben der russischen Fanatiker Einhalt getan würde. In der in Genf abgehaltenen Versammlung, die von dem Rektor der dortigen ^Universität, dem Professor M o n t e t, geleitet wurde, ist einstimmig eine Resolution angenommen worden, die es als Pflicht aller zivilisierten Menschen bezeichnet, die sinnlose Ritualmordbeschuldigung in jedem einzelnen Falle mit Entschiedenheit zu bekämpfen. Es kennzeichnet die Geistes- und Herzensbildung der Leiter der „Staatsbürger-Zeitung", daß sie mit der blindwütenden, russischen Pogromisten-Vereinigung der „Schwarzen Hundert" in der Verunglimpfung der Genfer Kundgebung wetteifert. Offenbar erblickt sie in dieser entweder eine Geschäftsschädigung, oder eine schwere Beleidigung, da sie in der Verbreitung sinnloser Blutbeschuldigungen seit Jahren das Menschenmögliche geleistet hat. A. L. Korrespondenzen; X Berlin, 23. Juni. Vor der sechsten Strafkammer des Berliner Landgerichts I hatte sich gestern der verantwortliche Redakteur der „Staatsbürger-Zeitung" Hans Hertwig wegen Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft zu verantworten. In Leipzig fand am 19. Mai auf eine Strafanzeige des „Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" eine Verhandlung gegen den antisemitischen Schriftsteller Th. Fritsch statt, der unter der Ileberschrift „Eine sonderbare Religion" auf Grund von Bestimmungen des Talmuds und des Schulchan Aruchs, die noch in Geltung sein sollten, heftige Angriffe gegen die Juden und ihre Religion veröffentlicht hatte. Das Leipziger Gericht hatte einen längeren Satz dieser Ausführungen als über

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