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Im deutschen Reich · 1912-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1912) · p. 314

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1912)
Article
Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens
Date
1912-07-01
Page
314 (sequence 5)
Language
German
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314 Im deutschen Reich. er nicht ganz genau wissen, welch ungeheure Verdächtigung bet Süben in Mefer Irreführung der Leser gelegen ist? Lehrt doch das Gesetzbuch, auf das Herr Fritsch sich' beruft, das Gegenteil: Wenn nämlich ein Jude einem Nicht» juden eine Schuld abfordert, und dieser leugnet und ruft einen andern Juden als Zeugen an, so darf der Jude vor ein nichtjüdisches Gericht gehen, um dem Nichtjuden beizustehen, da auch nach jüdischem Recht ein Zeuge genügt, um den Ge» forderten von der Zahlung zu befreien. Am so mehr dürfen zwei Zeugen zugunsten des Nichtjuden beim nichtjüdischen Gericht Zeugnis ablegen, da ja auch das jüdische Gericht des Israeliten auf die Aussage zweier Zeugen hin für schuldig erklärt hätte. (Choschen Mischpat 28, 4; Meirat Enajim das. und Jfferles das.) V!, VII, VIII, Was schreibt Herr Fritsch? VI. Aus Choschen Mischpat führt er an (388, 10:) r>pa S22 iioan jnirA ima «irr?- imai nrn;a»2 128Btt »btt iidö's? aiip w is-22 1212 »ann imh bp poo 121222 12 pfioi nn'öS ipsy pn ax i*D2n btt ib p2',xi '21228 xbtt '2 xS 1281 V5S '2irb 211pn 121 2ini N122 H2T Er bringt folgende liebersetz ung: ist erlaubt zu töten den Verräter überall auch heutzutage; ja es ist erlaubt, ihn zu töten, schon bevor er denunziert, d. h. wenn er nur sagt: Ich werde den und den (denunzieren) sso daß er) an seinem Körper oder an seinem Selbe, wenn es auch nur wenig . Geld ist, Was ist die Wahrheit? Herr Fritsch verschweigt, daß diese Bestimmungen gegen den Juden sich richten. In der liebersetzung ist das Wort ^schon« hineingeschoben und dadurch die Bedeutung der Bestimmung von Grund aus entstellt worden. Wer ist dieser »Massor«? Der „Maffor" ist ein Ver> brecher noch schlimmerer Art als ein Landesverräter. Dieser, der Landesverräter, verrät den Feinden wahre Tatsachen; er erhöht vielleicht die lieberlegenheit der feindlichen Macht. Dagegen der „Massor« hat lügenhafte Angaben der feindlichen Herrschaft zugetragen und dadurch unmittelbar ein Blutbad nicht etwa nur für einzelne Personen und Familien, sondern über ganze jüdische Gemeinden ruchlos und grundlos heraufbeschworen. Kennt Herr Fritsch nicht das Prinzip der Notwehr? lind gibt es eine größere Notwehr, eine größere Lebensgefahr für die Massen, als solche Ruchlosigkeit? Ein Beispiel: Im Talmud Gittin 56 a wird berichtet, daß zur Zeit derrömischenKaiserherrschaft über Palästina bei einer Hochzeitsfeier in Jerusalem der Gastgeber einen Anwesenden, der irrtüm-

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