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Im deutschen Reich · 1912-06-01 · Heft 6 (Juni 1912) · p. 292

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 6 (Juni 1912)
Article
[Ohne Titel] / Wolff
Date
1912-06-01
Page
292 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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292 5nt deutschen Reich. loarteii bürjen. Immerhin hat auch diese Versaiumlung dem Central-Verein eine Anzahl neuer Mitglieder zugeführt und mehrere anwesende Mitglieder veranlagt, ihre Jahresbeiträge namhaft zu erhöhen. — Die neu konstituierte Ortsgruppe Lharlottenb u r g veranstaltete im April eiire Versammlung in den Kaisersälen, die sehr zahlreich besucht war. Die Leitung lag in den Händen des Ortsgruppenvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Carl Lewin. Aach einer kurzen Ansprache des Herrn I. R. Di'. Hör- Witz wurde von Herrn Rechtsanwalt Dr. Bruno Blau und Herrn Stadtverordneten Iustizrat Dr. S. Fried länd er über das Thema: „Die Anstellung von Juden im städtischen Dienste Charlottenburgs" referiert. Rechtsanwalt Dr. Blau behandelte eingehend die Anstellungsverhältnisse der jüdischen Volksschullehrer. Aus folgenden zwei Gründen hält er diese Frage für sehr wichtig. Einmal, weil es sich hierbei für die Beteiligten um eine Existenzfrage handelt. Die Zahl der jüdischen Volksschullehrer .ist in Preußen in stetem Sinken begriffen, so daß den Juden hierdurch ein ganzer Berufszweig verlorengeht, zu dem sie sich gut eigenen, und in dem sie sich erfahrungsgemäß bewährt haben. Ein zweiter Grund ish mehr idealer Natur. Die Verwendung von jüdischen Lehrkräften an öffentlichen Volksschulen, die auch von christlichen Schulkindern besucht werden, hat dazu geführt, daß die christlichen Kinder in ihrem jüdischenKlassenlehrer eine Autorität anerkannten, und diese Achtung vor einem Juden ist ihnen auch im späteren Leben verblieben. Charlottenburg, welches 22 500 Juden zählt und dementsprechend auch eine große Anzahl jüdischer Schulkinder besitzt unter Hunderten von Volksschullehrern nicht einen Juden. Der Anstellung von jüdischen Lehrern an öffentlichen Schulen steht nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Hindernis nicht im Wege. Die Stadtverwaltung von Charlottenburg hatte es in ihrer Hand, jüdische Volksschullehrer anzustellen, wie dies in anderen Städten, wie Berlin, Posen, und neuerdings in Breslau geschehen ist. Es sind bisher jüdische Bewerber in Charlottenburg nicht zur Wahl gestellt worden. Es könnte vielleicht eingewendet werden, daß die Wahl eines jüdischen Lehrers keine Aussicht auf Bestätigung seitens der Regierung habe. Darauf ist zu erwidern, daß zunächst einmal der Versuch gemacht werden muß. Die jüdischen Stadtverordneten Charlottenburgs müssen innerhalb ihrer Partei, in den Kommissionen, Deputationen und im. Plenum mit aller Energie dahin.wirken, daß diesem Zustande der Ausschließung von Juden aus dem öffenltichen Schuldienst so rasch als möglich ein Ende gemacht wird. Und sollte wirklich die Anstellung eines Juden von der Regierung nicht bestätigt werden und auch bis zu dem letzten Instanzenwege die Bestätigung nicht zu erreichen sein,

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