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Im deutschen Reich · 1912-06-01 · Heft 6 (Juni 1912) · p. 271

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 6 (Juni 1912)
Article
Die Zukunft der Juden
Date
1912-06-01
Page
271 (sequence 15)
Language
German
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Die Zukunft der Juden. 271 damals, noch ehe an den nationalen Iudenstaat zu denken war, gesagt, daß das die Wirkung der Abwehrbestrebungen sei, die sich an die jüdische Gesamtheit wende, die Juden zu sammeln und sie zu bekräftigen) auszuharren in der Treue zum Vaterland, aber auch in der Treue zur Glaubensgemeinschaft. 6. Wenn Sombart sagt, wirsolltendenTakt haben, die Gleichberechtigung nicht voll auszunutzen, so muß ich ihm sagen, daß wir darüber, was Takt ist und was der Takt gebietet, von niemand, auch nicht von ihm, einen Ratschlag entgegennehmen können. Im Gesellschaftsleben mag dem Takt eine entscheidende Rolle zukommen; wenn ich vor der Frage stehe, ob ich Sombart an mein Herz ziehen oder mich an seinen Busen drücken lassen soll, so werde ich das Smpressement der Distanz bewahren; aber wenn es sich darum handelt, ob ich mein Recht im Staatsleben durchsetzen soll, so werde ich nicht Sombart fragen, welche Taktregeln er uns zu geben für gut findet. Ich werde mich dann lieber an unsere großen GeistesheroeN) an Ihering halten, die den Kampf ums Recht als sittliche Pflicht geprägt haben. 7. Sombart meint, es seien R e ch t s g rund s ä tze nicht verletzt, wenn wir nicht Offiziere und Universitäts- Professoren würden. Das ist ein Irrtum. Offenbar ist Sombart kein Jurist, sonst könnte er einen solchen Gedanken kaum aussprechen. Ich habe mich darüber bereits in meiner Rede im Fahre 1901 in der Protestversammlung ausgesprochen und darüber gesagt: „Ansere Gegner legen die Verfassung dahin aus, daß sie dem einzelnen, insbesondere dem Juden, nicht Anwartschaften, sondern nur Oualifikationen verleihe; der Jude erlange durch die Verfassung nur die Fähigkeit, die Möglichkeit in Thesi angestellt zu werden; aber durch die Richtanstellung werde die Verfassung nicht verletzt." Diese Auffassung widerspricht dem Wortlaut, Geist und der geschichtlichen Entwicklung des Gesetzes. Die Verfassung sagt nicht: auch die Juden sind fähig, sondern die öffentlichen Aemter sind für alle Befähigten zugänglich, und das Glaubensbekenntnis begründet keine Unfähigkeit. Jeder Befähigte soll die Anwartschaft in gleicher Weise haben. Die Anwartschaft der Christen ist keine geringere wie die der Juden, und doch werden die einen angestellt, die anderen nicht. Nicht von Fähigkeiten, sondern von Rechten der Preußen spricht die Verfassung. Nicht um Oualifikationen, sondern um Grundrechte ist gekämpft worden. Ich habe dort ferner gesagt, wenn man fürchte, daß in zehn Jahren nur noch Juden Notare sein werden — damals handelte es sich nicht um Nniversitätsprofessoren, sondern um Notare — gäbe es ein probates Mittel,

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