Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 18 (1912)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1912)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1912-05-01
- Page
- 242 (sequence 12)
- Language
- German
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242 Hm deutschen Reich. zwar strafrechtlich nicht belangbare, aber darum nicht minder verwerfliche und gerade von seiten öffentlicher Beamten besonders ungehörige Beleidigung der jüdischen Religionsgemeinschaft. Darauf erfolgte folgender Bescheid seitens des Polizeipräsidenten : „Auf Ihre Beschwerde vom 13. Januar d. F. teile ich Serien mit, daß ich die von Ihnen gerügte Art der Aktenvermerke in der Rntersuchungssache c/a K. als durchaus ungehörig bezeichnen muß. Ich habe deshalb den Beamten entsprechend zurechtgewiesen. Gegen den Vorsteher des . . . Polizeireviers vorzugehen, lag kein Grund vor, da, wie die Feststellungen ergeben haben, der Kriminalschutzmann dieses Reviers, welcher den fraglichen Vermerk zu den Akten gebracht hat, hierbei auf ausdrücklichen Befehl des Kriminalkommissars handelte." — Rach einem Bericht des „Pfälzer Boten", der auch in andere Zeitungen übergegangen ist, hat der Großherzogliche Oberamtsrichter Dietz in Heidelberg in einer dortigen Zentrumsversammlung am 3. Januar d. I. unter anderem gesagt: „Wäre es nicht angebracht, das deutsche Volk würde, statt gegen den eingebildeten Rltramontanismus anzustürmen, sich einmal gegen das Vordringen des semitischen Geistes zur Wehr setzen, welcher wie ein Pesthauch auf dem deutschen Lande liegt und die Jugend vergiftet." — Diese Aeußerung eines Oberamtsrichters hat unsere Ortsgruppe in Karlsruhe zu einer Beschwerde veranlaßt, auf die das Großherzogliche Ministerium der Justiz am 30. März nachstehenden Bescheid erteilt hat. „Der Gr. Oberamtsrichter Diez hat auf Vorhalt der gegen ihn erhobenen Beschwerde die Erklärung abgegeben, daß die beanstandete, in einer politischen Versammlung gefallene Aeußerung sich gegen den verderblichen Einfluß gerichtet habe, den eine gewisse, von ihm als semitisch bezeichnet Geistesrichtung auf die öffentlichen Verhältnisse — Politik, Literatur, Presse — zu gewinnen suche, daß, ihm aber jede Gehässigkeit oder Voreingenommenheit gegen den einzelnen Juden als Angehörigen des jüdischen GlaubensbekenntnPses ferngelegen habe und er deshalb den schweren Angriff aus seine richterliche Anparteiischkeit, der sicher in seinem Dienstbereiche von niemandem gebilligt werde, mit aller Entschiedenheit Verwahrung einlegen müsse. Wenn wir auch wünschen müssen, daß, die von dem genannten Beamten in Ausübung seiner staatsbürgerlichen Rechte geübte Kritik sich nicht in einer so schroffen und verletzenden Form bewegt hätte, so