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Im deutschen Reich · 1912-05-01 · Heft 5 (Mai 1912) · p. 224

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 5 (Mai 1912)
Article
Ritualmordmärchen
Date
1912-05-01
Page
224 (sequence 7)
Language
German
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224- Im deutschen Reich. arbeit der Antisemiten zu danken haben, daß sie bis jetzt der strafenden Gerechtigkeit entgangen sind. Wenn die „Staatsbürger-Zeitung" am 4. April, in der offenbaren Absicht, den Ritualmordwahn aufzufrischen, unter der Ueberschrift „Der Kind leinfresser auf dem Korn- Haus platz", eine mit einem Brunnen in Bern verbundene Legende auf Grund einer 1847 in Bern erschienenen Schrift wieder ausgegraben hat, beweist dies nur, daß, die Antisemiten fast tt o cf) mehr W issenschaft unb Aufklärung scheuen als sie die Juden hassen. In einer erst im Anfang des 15. Jahrhunderts herausgegebenen Chronik von Conrad Iustinger wurde berichtet, jüdische Geldleiher hatten in Bern im Jahre 1288 den später heilig gesprochenen Knaben Ruoff zu rituellen Zwecken jämmerlich umgebracht; infolgedessen seien die Mörder gerädert und die übrigen Juden aus Bern verjagt worden. Rudolf von Habsburg sei über diese Behandlung seiner jüdischen „Kammerknechte" so zornig gewesen, daß er im Jahre 1288 Bern zweimal belagert habe, ohne die Stadt einnehmen zu können. (Ein Jahr später ist die Stadt doch eingenommen und Frieden geschlossen worden.) Der Iustingersche Bericht ist in einer 1736 in Zürich erschienenen Schrift sogar mit der Bemerkung wiedergegeben worden: „Die Juden hätten, um ihren Aberglauben auszuüben, dem Knaben alles Blut abgezapft." Cine genaue wissenschaftliche Untersuchung des Tatbestandes hat aber der Berner Pfarrer Stammler 1888 in den „Katholischen Schweizer Blättern" veröffentlicht, welchen Prof. Strack in seinem Werke „Das angebliche Zeugnis der Geschichte für jüd. Ritualmorde" folgendes entnimmt: „Die von Iustinger erzählte Judenverfolgung war nicht einmal Mitursache des Streites (Rudolf v. Habsburgs und der Stadt Bern), und zwar einfach deswegen, weil die Verfolgung nachweislich erst später stattgefunden (1284)." Der Berner Iudenhandel und die Ermordung des Kindes gehören nachden Urkunden in das Jahr 1294, also in die Zeit des Königs Adolf von Rassau. Ein Knabe namens Rudolf war im genannten Jahre tot gesunden, und die öffentliche Meinung klagte die Juden an, ihn aus Christenhaß getötet zu haben. Der von Iustinger als Hauptschuldiger bezeichnete F ö l i erscheint in den Urkunden vom Juni und Dezember 1294 als lebend, ist also nicht gerädert worden; auch von der Hinrichtung eines oder mehrerer anderer Juden wird nichts berichtet. Im Jahre 1294 vor dem 30. Juni wurden seitens der Berner Gewalttaten gegen die Juden verübt. Letztere wandten sich an ihren Schutzherrn König Adolf. Der Spruch seiner Abgesandten sagte nichts über die Schuld der Juden, erwähnte insonderheit nicht den Tod des Knaben, legte aber den Juden eine schwere Geldleistung auf: sie

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