Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 18 (1912)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1912)
- Article
- Ritualmordmärchen
- Date
- 1912-05-01
- Page
- 222 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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222 Zm beut)d)zn Reich. widersinnige ^Bzfyauptung des Prinzen Aloys Liechtenstein zurück, der österreichische Ministerpräsident Graf Andrassy habe ihm gestanden: „Wir waren von der Schuld der Angeklagten überzeugt, ebenso aber davon, daß, wenn sie verurteilt wurden, noch an demselben Tage in Oesterreich sämtliche Juden totgeschlagen worden wären und die österreichischen Finanzen vor dem Ruin gestanden hätten.". Prinz Aloys Liechtenstein ist weislich erst nach dem Tode des Grafen Andrassy mit dieser sofort von den Söhnen dieses Staatsmannes als unwahr bezeichneten Behauptung an die Oeffentlichkeit getreten. Daß Graf Andrassy einem politischen Widersacher gegenüber das Geständnis gemacht haben sollte, eine gerichtliche Untersuchung aus finanziellen Gründen in falsche Bahnen geleitet zu haben, hat kein vernünftiger Mensch geglaubt, zumal Prinz Liechtenstein sich auch bei seinen Angriffen auf die evangelischen Gemeinden unerhörte Schmähungen gestattet Hatte und es sich, als ihm in einem Massenprotest „Lügenhaftigkeit" vorgeworsen wurde, gefallen ließ, ohne auch nur den Versuch zu machen, für seine Behauptung einen Wahrheitsbeweis zu erbringen. Das Dresdner Antisemitenblatt „Deutsche Reform" fühlte sich durch die Stellungnahme angesehener Männer aus den verschiedensten Kulturstaaten gegen den Ritualmordwahn zu einem bissigen Artikel veranlaßt, der die Ueberschrift trug: „Der Zweck ist erreicht" und mit den Worten schloß.: „Selbst wenn der Kiewer Mordfall als Ritualmord pupillensicher nachgewiesen würde: als Ritualmord würde er sicherlich nicht prozessual erledigt werden. Da weiß die „Alliance Israelite Universelle" noch Mittel und Wege und sie hat ja die Möglichkeit, die Gelehrtenwelt aller Länder vor ihren Siegeswagen zu spannen...." Derartige Musterungen sind kennzeichnend für die Kulturstufe, auf der die Antisemitenpresse steht! Daß übrigens auch die „Staatsbg.-Ztg." mit der Eventualität der Freisprechung des Juden Beilis rechnet, zeigt ihre Aeußerung: „Vielleicht hat es des Eingreifens von international-jüdischer Seite im vorliegenden Fälle gar nicht bedurft: vielleicht ist de rin Ru tzlandallesbe herrschen de Rubel schon vor den Richter tisch gerollt, vor dem nach Ostern der Jude Beilis stehen wird." — Das hindert sie jedoch nicht, an diese Behörden zu appellieren, um sie zu veranlassen, die Prozeßführung in einer Weise zu gestalten, die Wasser auf die Mühlen der Ritualmorderfinder liefern würde. Sie sagt: „Von vielen Morden, die sich kurz vor dem jüdischen Osterfest ereigneten, behauptete auch der Volksmund, daß das Blut zu abergläubischen Zwecken verwandt würde. Wir erinnern nur an Sturz,