Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 18 (1912)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1912)
- Article
- Ritualmordmärchen
- Date
- 1912-05-01
- Page
- 221 (sequence 4)
- Language
- German
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Ritualmordmärchen. 221 unendlich schweren Vorwurf erhoben, daß. die Beamten nicht nach bestem Wissen vorgegangen seien, sondern tendenziös gegen ihre eigene Ueberzeugung die Juden haben laufen lassen und gegen Christen vorgegangen seien. Die Angeklagten haben lediglich im Interesse und mit der Tendenz der Juden Hetze gehandelt." — So sprach der damalige Staatsanwalt Kanzow, derselbe, dem am 24. März 1912 bei seiner Pensionierung als Landgerichtsdirektor in einer von mehr als 500 Berliner Rechtsanwälten Unterzeichneten Adresse nachgerühmt wurde, seine Amtsniedertegung werde von ihnen als „Verlust für Rechtspflege und Anwaltschaft beklag t". Kanzow war es, der im Oktober 1902 dem „Ueberwachungs- Komitee" (d. h. Bruhn und Konsorten) vorwarf, einer ruhigen Untersuchung Schwierigkeiten gemacht zu haben, und hinzusügte: „Das Vorgehen, welches Hier inszeniert worden, ist geradezu unerhört. Das ist so, als wenn jemand im Boden eine Spur findet und ein Anderer kommt und zertrampelt sie ihm. Dem Untersuchungs-Komitee ist der Vorwurf zu machen, daß es die Hauptschuld trifft, wenn die Spuren des Täters nicht gesunden werden." Nicht nur durch den Staatsanwalt an Gerichtsstelle, sondern auch durch den Iustizminister im Parlament ist speziell der „Staatsbürger-Zeitung" öffentlich vorgeworsen worden, eine Verwirrungs- und Verdun k e l u n g s a r b e i r getrieben zu haben. Trotzdem entblödet sich die „Staatsbürger-Zeitung" nicht, jetzt dreist zu behaupten, „bei dem Konitzer Mordfall nahmen die jüdischen Oberen und die jüdische Presse eine Verwirrungs¬ und Verdunkelungsarbeit zugunsten der verdächtigten Juden vor, so daß infolgedessen die Behörden trotz aller sichjedem ausdrängenden Verdachtsmomente von vornherein die jüdische Täterschaft ausschlossen mit der Begründung, es gäbe keine Ritualmorde". Das Antisemitenblatt verdächtigt also wiederum die Behörden und wagt außerdem über die allgemein hochgeachteten Unterzeichner der mehrfach erwähnten Kundgebung zu sagen: „Wir verhehlen nicht, daß wir die Triebfeder zu dem Aufruf in politischen Gründen suchen" — nämlich in solchen, die nach antisemitischer Anschauung bei der Freisprechung der im Falle Tisza Lszlar des Mordes an der Esther Solymossi angeklagten Juden maßgebend gewesen sein sollen. Obgleich die Tisza-Eszlar-Assäre seinerzeit durch die Auffindung des von den Fluten der Theiß ans Ufer geworfenen ungeschächteten Körpers der Solymossi eine den Ritualmordwahn vernichtende Aufklärung gefunden hatte, kamen die Staatsbürger-Zeitungsredakteure wieder auf die schon im Konitz-Prozeß vorgebrachte