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Im deutschen Reich · 1912-05-01 · Heft 5 (Mai 1912) · p. 220

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 5 (Mai 1912)
Article
Ritualmordmärchen
Date
1912-05-01
Page
220 (sequence 3)
Language
German
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220 Im deutschen Reich. haben offenbar zu diesem Zweck schleunigst alle längst widerlegten Blutmord-Lügen wieder aufs Tapet gebracht. Mit echt antisemitischer Logik haben sie dabei erklärt, es gäbe gar keinen Rachweis dafür, daß die Juden zu keiner Zeit Menschenblut zu religiösen Zwecken verwendet hätten, folglich müsse dies geschehen sein. Die Morde in Kiew, Konih und Polna seien sämtlich in der Zeit vor Ostern verübt worden und in vielen Fällen seien immer Juden als Täter in Verdacht gekommen. Run sind bekanntlich auch außer der Osterzeit in den verschiedensten Landesteilen Mordtaten verübt worden, die Judenfeinde haben aber stets aus naheliegenden Gründen nur die kurz vor Ostern verübten für ihre Hetzzwecke ausgebeutet, wobei ihnen der Umstand zustatten kam, daß die erst im 13. Jahrhundert aufgetauchte, seitd em ab er immer wied er von Zeit zu Zeit auf gefrischte blödsinnige Legende vom Ritualmord in gewissen Volksschichten sich als Tradition fortgepflanzt hat. Daß. die ^Staatsbürger- Zeitung", die während der „Könitz - Affäre" durch ihre damalige Agitation, wenn auch nur vorübergehend, einen beträchtliche?! Aufschwung gewann, derartige Traditionen pflegt, ist ebenso begreiflich wie ihre Empörung darüber, daß in der von so vielen hervorragenden christlichen Männern Unterzeichneten Kundgebung den russischen Judenfeinden der Vorwurf gemacht wird, die Ermordung des Knaben Iustschinsky „gierig a u f g e g r i f f e n u n d z u e i n e r A g i t a t i o n d e r S t r a ß e" ausgebeutet zu haben. Sie sagt, in einem Rechtsstaate wie Rußland und in unserem vorgeschrittenen Zeitalter sollten „Männer wie Graf Posadowsky,HeinrichPrinzzuSchönaich- Carolath, A d m i r a l v. H o l l e b e n u. a. m. der Agitation der Straße nicht die Macht beimessen, die Gerichtsbarkeit ungebürlich zu beeinflussen und das Volk aufzuhetzen". Run ist es aber bekanntlich gerichtsnotorisch, daß die „Staatsbürger- Zeitung" se l b st in einem Re ch ts st a a te wie in P r e uß e n das in Könitz fertig gebracht hat, was sie in Rußland als unmöglich bezeichnet. Am 9. Oktober 1902 hat in dem Staatsbürger-Zeitung- Prozeß der damalige Staatsanwalt Kanzow, bei der Begründung des Strafantrages gegen den Herausgeber und den Redakteur der „Staatsbürger-Zeitung", .W il he lm Br u h n und Dr. Bötticher, fc>örtlidj gesagt: „Der dunkle Hintergrund des Proezsses sind die Vorgänge in Könitz am 11. März 1900. Ich stelle mich auf den Standpunkt der Wissenschaftlichen Deputation. Derselben Ansicht war schon Dr. Puppe: Winter ist einen Erstickungstod gestorben; von R i t u a l m o r d ist g a r k e i n e R e d e, vom Schächtschnitt kann auch keine Rede sein, schon nach objektivem Befunde sind da im Grunde alle Sachverständigen einer Meinung. — Die Angeklagten haben den

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