Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1912-03-01 · Heft 3 (März 1912) · p. 119

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 3 (März 1912)
Article
Das Judenedikt vom 11. März 1812
Date
1912-03-01
Page
119 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2316602-2316817-2316820-2345820--22416-2345859
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

119 Das Judenedikt vom 11. März 1812. zufrieden gewesen und hätten die Toleranz der Philosophie gern für sich in Anspruch genommen. Aber nicht die Religion hätte den Juden den Christenhaß zugezogen, sondern das Bestreben der Juden, sich in ihrer Nationalität zu erhalten. Die Gesetzgebung müßte die Annäherung der Juden an drei Christen in jeder Beziehung fördern. Darum war es eine besondere Absicht der Regierung bei der neuen Organisation der Juden, sie sämtlichen bürgerlichen Berufen zuzuführen und sie allmählich von der einseitigen Beschäftigung mit dem Handel abzulenkenP. Brands Vorschlag und der nach ihm verfaßte Gesetzentwurf Schrötters enthielt aber so viele Beschränkungen, durch welche diese Absicht der Regierung gefördert werden sollte, daß es ein Glück war, daß er niemals aus dem Stadium der Beratungen herausgekommen ist. Erst der Eintritt Hardenbergs in das preußische Ministerium (6. Juni 1810) führte den Mann an die leitende Stelle, der mit ernstem Wollen die Kraft verband, die bürgerliche Gleichberechtigung der Juden durchzusetzen. „So unsicher Hardenbergs Hand in den finanziellen Angelegenheiten erschien, ebenso fest stand sein Entschluß, die bürgerliche Rechtsgleichheit und die Entfesselung aller wirtschaftlichen Kräfte bis in ihre letzten Folgerungen durchzusetzen^)." Knapp und klar hatte er in einer vor den Notabeln in Berlin am 23. Februar 1811 gehaltenen Rede dargelegt: „Das neue System, das einzige, wodurch Wohlstand begründet werden kann, beruht darauf, daß jeder Einwohner des Staates, persönlich frei, seine Kräfte auch frei entwickeln und benützen könne, ohne durch die Willkür eines anderen daran behindert zu werden." Von diesem Programm aus ist Hardenbergs Stellung zur Iudenfrage zu begreifen. Im Januar 1811 war das neue „Edikt über die künftigen bürgerlichen Verhältnisse der Juden" ausgearbeitet. Es wurde dem Oberjustizrat Pfeiffer zur Begutachtung unterbreitet. Gleichzeitig aber wurde Friedländer Einblick in den Entwurf gestattet, um auch die gerechten Wünsche der Juden bei der Neuordnung tunlichst zu berücksichtigen. Pfeiffers Kritik richtete sich gegen die im Entwurf vorgesehene Erlaubnis der gemischten Ehen und äußerte Bedenken gegen die beabsichtigte Aufhebung der Bestimmungen gegen die Glaubwürdigkeit jüdischer Zeugenaussagen. Der Iustizminister Kircheisen war allerdings auch von der Verpflichtung des Staates, die Verfassung der Juden umzugestalten, überzeugt. Er erhob *) Schrötters Entwurf § 77; KabineLLsordre vom 17. Dezember 180S; Hencke! von Doanersmarck a. a. O. S. 97. **) Treitschke, Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert, 2. Aufl. 1. 371, 381.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.