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Im deutschen Reich · 1912-03-01 · Heft 3 (März 1912) · p. 116

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
18 (1912)
Issue
Heft 3 (März 1912)
Article
Das Judenedikt vom 11. März 1812
Date
1912-03-01
Page
116 (sequence 4)
Language
German
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116 Im deutschen Reich. unwillig zugestanden, schließlich aber als vollbegründet anerkannt worden. Sodann aber ist Preußen der erste Staat in Europa, in dem die Gleichberechtigung nicht von der Regierung anbefohlen, also gegen den Volkswillen durchgesetzt worden ist. In Preußen ist vielmehr vor allem der gebildete Teil des Volkes bereits vor der Regierung für das Recht der Juden eingetreten; hier haben die Besten längst die Ueberzeugung von der sittlichen Notwendigkeit und der sachlichen Berechtigung der Gleichstellung der Juden gewonnen. Die staatliche Gleichberechtigung ist hier nur die Anerkennung einer im Volke bereits gefestigten Anschauung. Das Volk fühlt sich nicht durch die Emanzipation der Juden beeinträchtigt, sondern empfindet sie als gerecht und verdient. Was aber dem Iudenedikt von 1812 seinen einzigartigen Charakter sichert, ist die Tatsache, daß, es die Regierung nicht als eine mehr oder minder verdiente Gnade verschenkt hat, daß es nicht zugunsten der Juden, sondern im Interesse des preußischen Staates erlassen worden ist, der so die freie Kraft von Zehntausenden freier Bürger gewinnen wollte. Stein, der Schöpfer der preußischen Städteordnung*), war persönlich ein Judenfeind; selbst Wilhelm von Humboldt war trotz der lauteren Hoheit seines Humanismus kein Iudenfreund; nur in Hardenberg, dem verspäteten Anhänger der Aufklärungsphilosophie, lebte eine starke, ehrliche Duldsamkeit und die feste Aeberzeugung von der Sittlichkeit der Forderung bürgerlicher Rechtsgleichheit. Aber die drei an sich so verschiedenen Staatsmänner verstanden die Gleichstellung der Juden als ein Gebot der Staatsklugheit. Das Gesetz vom 11. März ist ein Teil, und wahrlich nicht der unwesentlichste der großen Stein - Hardenbergschen Gesetzgebung, deren Endziel die Wiedergeburt des preußischen Staates gewesen ist. Nur die Entfesselung aller in Preußen ungenutzt ruhenden wirtschaftlichen und geistigen Kräfte konnte dem Staate die Energie zum Aufschwung nach so tiefem Sturze vermitteln, die Möglichkeit, später so schnell die Wunden eines Weltkrieges auszuheilen. Der furchtbare politische Zusammenbruch Preußens hatte so manche morsche Scheidewand zum Fallen gebracht; unter den Trümmern wurde auch das Vorurteil gegen die Mitarbeit der gleichstrebenden Juden für das Vaterland zum Segen für Preußen endgiltig begraben. Die Erkenntnis ihres vollen Anrechtes an die Freiheit iM *) Es ist eine durch nichts begründete Behauptung (E. von Meyer, Französische Einflüsse auf die Staats- und Rechtsentwicklung Preußens usw. II 468), daß den Juden nur durch ein Versehen bei der flüchtigen. Ausarbeitung der Städteordnung das Wahlrecht zuteil geworden sei»

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