Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 18 (1912)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1912)
- Article
- Vor hundert Jahren
- Date
- 1912-02-01
- Page
- 71 (sequence 4)
- Language
- German
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Vor hundert Jahren. 71 der Iudengasse in Asche legten, waren die Vorboten der Erlösung aus dem Ghetto. Zunächst mußten die ihres Obdachs beraubten Juden in christlichen Bürgerhäusern in Miete untergebracht werden, und da eine Rückkehr in die „Gasse" in der nächsten Zeit für sie unausführbar war, der Rat aber zu keinem Entschlüsse über den Wiederaufbau des Ghettos kommen konnte, gewöhnten sich allmählich beide Teile an ein Zusammenleben, das bald ein gegenseitiges Verständnis herbeiführt. Als dann der Regensburger Reichstag 1802 über die auch im übrigen Deutschland eingetretenen Veränderungen in Beratung trat, wandten sich die Vorsteher der Frankfurter jüdischen Gemeinde dorthin mit der Bitte um Aufhebung wenigstens der demütigendsten Beschränküngen, wie des fast im ganzen Reiche beseitigten Leibzolls, ferner vor allem der „Stättigkeit" von 1616 mit ihren Erschwerungen des Handels, sowie um Gewährung des Rechts für alle Juden, in der ganzen Stadt wohnen und Grundstücke erwerben zu dürfen. Aber selbst diese so bescheidenen Forderungen vermochten sie gegenüber der Engherzigkeit der bürgerlichen Kollegien noch nicht durchzusetzen. Roch eine Reihe von Fahren mußten sie ausharren, bis — mit Ende des alten römischen Reiches deutscher Ration — der Retter kam: der von dem Eroberer West-Europas zum Beherrscher der alten Reichsstadt eingesetzte Fürstprimas, spätere Groß.herzoa Karl von Dalberg. Bald .nach seinem Einzüge — im September 1806 — gewährte er den Juden den Zutritt zu den öffentlichen Anlagen und in die Kaffeehäuser, die damaligen Mittelpunkte des politischen Lebens. Dalbergs aufgeklärter Mitarbeiter, der Geh. Staatsrat Frhr. v. Eberstein, setzte eine Generalkommission zur Ausarbeitung einer „neuen Stättigkeit und Schutzordnung der Fudenschaft" nieder. Dieser Entwurf — in 151 Paragraphen — stellte jedoch nichts weiter dar als ein „Kompromiß, zwischen den Gedanken der Bureaukratie der Aufklärungszeit und denjenigen der nur auf den Rahrungsschutz der christlichen Kaufleute und Handwerker bedachten Ratsherren" — so daß die über alle wichtigen Vorgängle in der Heimat ihrem Sohne nach Weimar berichtende Frau Rat mit Recht behaupten konnte, die Juden würden „an ihrem Messias irre." Auch äußerte sich Goethe selbst über dieses Machwerk in einem Briefe an Bettina (24. Februar 1808). Immerhin aber war dadurch manche bisherige Härte beseitigt und manche den Juden günstige Bestimmung eingeführt, wie das Recht, Grundstücke zu pachten (wenn auch noch nicht zu kaufen), die Berechtigung für jüdische Lehrlinge, bei christlichen Meistern den Lehrbrief zu erwerben, vor allem aber die Stellung des jüdischen Schulwesens unter staatlicher Aufsicht, und deren Ordnung nach