Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 18 (1912)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1912)
- Article
- Eine neue Schrift über das Judentum
- Date
- 1912-01-01
- Page
- 12 (sequence 3)
- Language
- German
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12 Im deutschen Reich. Gesellschaft sich unwert gezeigt hatten und, von der eigenen Gemeinde ausgestoßen, in irgendeinem Winkel ein freudloses Leben dahinsiechten, und wieder anderen, die nach der Entgleisung die Rückkehr fanden." „Ls gibt überall, wo Erdenkinder wallen, Licht und Schatten. Aber warum fragte ich wich oft — wollt ihr bei den Juden nur die Schatten sehen? Schaut hin auf die Tausende Tüchtiger und Edler,' die gleich uns wirken, ringen, emporstreben zu den Höhen des Daseins. Sollen sie weiter leiden unter der Kleinlichkeit des Vorurteils, jdes innersten Motivs aller Menschheitstragödien? Laßt sie euch doch menschlich näherkommen l Hört ihrer Seelen Flügelschlag — und ihr werdet sie schätzen lernen als Mitbürger, lieben als Mitmenschen." (S. 6f.) So entsteht ihm aus her Kenntnis der Juden und ihrer mannigfaltigen Erscheinungen, ihrer hellen und ihrer dunklen Gestalten, wie aus der Beobachtung ihres häuslichen und ihres religiösen Lebens der Wunsch, ihre Geistesart und ihre Religion kennen zu lernen. In zehnjährigem Studium beschäftigte er sich mit den wichtigsten religiösen Schriften der alten wie der neuen Zeit, und ebenso mit den einschlägigen nichtjüdischen Schriften. Er sucht jüdische Gelehrte auf und nimmt teil an der Feier von Sabbat- und Festtagen. Was er da geschaut und erfaßt hat, hat er in einem Buche niedergelegt. Es enthält ausführlich das, was wir in einem Lehrbuche der jüdischen Religion zu suchen pflegen. Es gibt eine „Entwicklungsgeschichte des Judentums", die jedoch richtiger als eine kurze Geschichte der Juden bis auf unsere Zeit zu bezeichnen ist, eine Darstellung ihrer Glaubens- -und Sittenlehre, der Quellen der jüdischen Religion, der biblischen Schriften, wie des Talmuds und des rabbinischen Schrifttums, der Zeitrechnung und religiösen Feste, des Ritualgesetzes, wie des Verhältnisses von Judentum und Staat. Die dabei besprochenen Lehren, Gesetze, Sitten und Einrichtungen werden nicht, wie von Sombart, vereinzelt besprochen und mit mehr oder wenigergeistreichen Bemerkungen abgetan, sondern in einer systematischen Darstellung behandelt. Der Verfasser führt in den einzelnen Kapiteln aus dem jüdischen Schrifttum hie wichtigsten Belegstellen an und gibt in der Einleitung oder am Schlüsse sodann seine eigene Charakteristik des Gegenstandes, die von einem wohltuenden Streben, ihn zu verstehen und seinen religiösen Wert darzulegen, geleitet ist. Er besitzt eine in jüdischen wie in christlichen Kreisen seltene Kenntnis des jüdischen religiösen Schrifttums, wie auch der allgemeinen geschichtlichen Literatur. In der Darstellung der religiösen Lehrsätze und Einrichtungen stützt er sich zumeist