Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 11 (November 1911)
- Article
- Berlin
- Date
- 1911-11-01
- Page
- 635 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316804-2316815-2345328--22057-2345417- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Korrespondenzen. 635 antisemitische Bewegung geschieht; denn sie untergrübt das Fundament eines jeden Staates, Gerechtigkeit, und stört den inneren Frieden und das harmonische Zusammenleben der Bürger. Es ist unsere Ehrenpflicht, gegen derartige, immer wiederkehrenden gehässigen Behauptungen mit aller Energie oorzngehen. Der Central-Berein ist dem D. H.-B. ein ganz besonderer Dorn im Auge, da wir unsere jüdischen Mitbürger ständig daraus aufmerksam machen, daß es sich bei dem Kampf mit dem D. H.-B. um die Wahrung unserer Rechte handelt. Hoffentlich ist uns in der Durchführung dieses Kampfes immer derselbe Erfolg beschieden wie in Goldap. K. — Durch den Staatshaushalt ist nach einer Mitteilung des Kultusministers eine Summe von 40 000 M. bereitgestellt, um dort, wo für den j n d i s ch e n Religionsunterricht nicht durch öffentliche jüdische Schuten oder von den bürgerlichen Gemeinden durch Anstellung jüdischer Lehrkräfte an den öffentlichen Volksschulen oder in anderer Weise gesorgt ist, den leistungsschwachen Synagogengemeinden die Beschaffung des jüdischen Religionsunterrichts durch Gewährung von Beihilfen zu e r l e i ch t e rn. Voraussetzung für die Gewährung einer Staatshilfe ist, daß die Synagogengemeinde leistungsschwach ist, und daß an dem jüdischen Religionsunterricht wenigstens zwölf Kinder teilnehmen. Indessen ist es nicht nötig, daß diese zwölf Kinder in einer Synagogengemeinde vorhanden sind; vielmehr kann eure Staatsbeihilfe auch da eintreten, wo es angängig ist, die schulpflichtigen jüdischen Kinder mehrerer Synagogengemeinden zu einer gemeinsamen Station zwecks Erteilung des Religionsunterrichts zu vereinigen und bte. Gesamtzahl der Kinder dauernd mindestens zwölf beträgt. — Wie man der „Frankfurter Zeitung" aus München schreibt, befindet sich dort in der Hof- und Staatsbibliothek die einzig erhaltene Handschrift des ganzen babylonischen Talmuds. Da die kostbare Handschrift Gefahren ausgesetzt ist, wenn sie in Benutzung genommen wird oder wenn Photographien von ihr hergestellt werden, erfüllte Sorge um sie bereits den früheren Leiter der Bibliothek. Dank der Energie des fetzigen Direktors der Bibliothek, Or. Hans Schnorr v. Carolsfeld, ist es gelungen, die durch ihre ausgezeichneten Ausgaben von Faksimilien griechischer und lateinischer Codices