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Im deutschen Reich · 1911-10-01 · Heft 10 (Oktober 1911) · p. 551

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 10 (Oktober 1911)
Article
Die Verlästerung der jüdischen Sittenlehre
Date
1911-10-01
Page
551 (sequence 23)
Language
German
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Die Verlästerung der jüdischen Sittenlehre. 551 Ahnung fjctf'. (5s ist die einzige Kritik, die nicht allein die Aenßerlichkeiten und den deutschen Text prüft, sondern auf das Wesentliche der Arbeit eingeht: die Erklärung und Uebersetzung des hebräisches! Textes. Eine Anzahl der dort angeführten ^Ungeheuerlichkeiten" kann jeder Anfänger im Talmudstudium auf den ersten Blick als solche erkennen. Sollte das -nicht zu denken geben? — Wann endlich wird man als S a ch v e r st ä n d i g e über den Talmud diejenigen berufen, die auf Grund ihres Lebensstudiums die berufensten Sachverständigen des Talmuds sein müßten? — Wann endlich wird man sich darüber, was das Judentum lehrt, statt von nichtjüdischen, oft in Vorurteilen befangenen Gelehrten dort Auskunft holen, wo Ulan über die Lehren des Judentums nach der Natur der Sache am zuverlässigsten Aufklärung erwarten darf: bei den Rabbinern, oder den Lehrern der Wissenschaft des Judentums? — Vielleicht dürfen wir hoffen, daß dies nicht allzu ferne liegt, wenn wir eine Notiz des „Hammer" recht verstehen: „Die Gerichte werden nun nicht umhin können, der Frage näher zu treten, ob der Talmud und Schulchan aruch mit ihren schurkischen Lehren (!!) wirklich noch die anerkannten religiösen Gesetzbücher der Juden sind oder nicht. Darüber werden die Herren Rabbiner vor Gericht eidlich auszusagen haben." Wir sehen dem nicht nur mit Ruhe, sondern mit nngeheuchelter Freude entgegen, damit endlich einmal der böswilligen Verleumdung das Handwerk gelegt werde.— Soeben kommt uns ein Aufsatz in einer hochangesehenen juristischen Zeitschrift zu Gesicht. Unter der Ueberschrift „Jüdischer Meineidsaberglaube" berichtet Amtsrichter W. Schütze im „Archiv für Kriminalanthropologie und Kriminalistik" (Bd. 43, Heft 17, S. 100 ff.): „Talmud und Schulchan aruch . . . bieten wohl unstreitbar einen unerschöpflichen Stoff für jeden Juden, der Bedarf nach einem Kautschnkgewissen gegenüber Leuten anderen Stammes spürt. Das muß. der Richter wissen, damit er, ohne damit gleich ein verallgemeinerndes Urteil zu fällen, in bedenklichen Einzelfüllen für die Beurteilung von Beschuldigten, Zeugen und Sachverständigen in jeder Richtung gebührend prüfen und abwägen kann." Der Aufsatz 'gewinnt 'für uns ein doppeltes Interesse: einmal zeigt er uns mit erschreckender Deutlichkeit, wie unsere oben ausgesprochene Befürchtung nur zu berechtigt ist, daß die aufhetzenden Artikel Verwirrung stiften müssen. Wenn selbst ein Amtsrichter, ein Mann, dessen dann fides Nur nach dem ganzen Ton seines Artikels auch nicht im aUermindesteu in Frage stellen, sich ans einen Fritsch

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