Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1911)
- Article
- Die Verlästerung der jüdischen Sittenlehre
- Date
- 1911-10-01
- Page
- 547 (sequence 19)
- Language
- German
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Die Verlästerung der jüdischen Siltenlehre. 547 zubriugen geboten wird wie den Inden; daß, wie der Schnlchan arnch einen Segensspruch aüordnet, beim Anblicke eines jüdischen Gelehrten (orach cha.j. 224, 6), er auch einen solchen vorschreibt für den Anblick eines nichtjüdischen Weisen (ebend. 224, 7); wie er einen Segensspruch nennt, den der Jude beim Anblick eines jüdischen Königs sprechen soll (ebenda 224, 8), er auch einen solchen anfügt, der bei in Anblick eines nichtsüdischeu Monarchen gesprochen werden soll (ebenda 224, 9). — Aus diesem für den unbefangenen Leser also harmlosen Sätzchen haben, nun Justus-Ecker ihren „Beweis" hergezogen. „Ihr, Christen, .werdet nicht Menschen . . . genannt." Geht aus dem Gesagten unzweideutig hervor, daß diese Form eine durch nichts begründete Verallgemeinerung und Entstellung des wahren Sinnes enthält, so wird' es zur gemeinen Verleumdung, daß aus dem „nicht Menschen" ein „sondern Tiere" gefolgert wird. Justus-Ecker sind vom Schauplätze der antisemitischen Kampfarena abgegangen. Aber Herr Professor Beer-Heidelberg hat ihre Darlegung als Sachverständiger als richtig bestätigt. Herr Professor Beer möge irgendeine Stelle aus irgendeiner rabb mischen Schrift aus Talmud, Schulchan aruch, aus anderen Kozides oder aus Responsen aüfweisen, 'in der ohne allen Zweifel, diese Lüge ,,sondern Tiere" eine einigermaßen zuverlässige Bestätigung findet. Er hat es ja vor Gericht als richtig bezeichnet, er muß also doch wissen^ worauf dieses „sondern Tiere" basiert; denn daß er jene ausführlich besprochene Stelle des Talmud mißverstanden hat, kann nicht angenommen werden, er ist ja ckls Sachverständiger mit dein Talmud viel zu genau vertraut, als daß ihm derartiges zustoßen könnte; er muß ja auch wissen, daß selbst, wenn jene Rabbinen den Nichtjuden das Menschentum einmal abgesprochen hätten (daß sie es prinzipiell nicht taten,- weiß er ja auch aus adocka zara 3 a usw.), selbst diese Stelle eine Gleichstellung der Nichtjuden mit den Tieren nicht enthält; muß .-also, da er dennoch erklärt hat, „der Talmud lehre den Juden ferner, die Andersgläubigen als Tiere anzusehen", die Stellen Parat haben, in denen der Talmud dies den Juden lehrt. Solange dies nicht geschieht, steht uns wahrlich das Recht zu, einen jeden, der eine solche Behauptung uachspricht, der Verleumdung imb Fälschung zu beschuldigen. — .- Noch einen anderen Ladenhüter her Antisemiten hat Herr Prof. Beer als richtig bestätigt (nach Obosolwu bamiseüpat 156, 5 haga): Die Güter der Nichtjuden (eien wie herrenloses Gut, jeder, der dazu komme, habe das Recht an sie. Wir fragen uns: wie ist -es überhaupt nur denkbar, daß ein Kenner des rabb mischen Schrifttums zu einer derartigen Bestätigung gelangen und daraufhin allen Ernstes den antisemitischen Wortführern nachsprechen kann: