Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1911)
- Article
- Die Verlästerung der jüdischen Sittenlehre
- Date
- 1911-10-01
- Page
- 545 (sequence 17)
- Language
- German
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Die Verlästerung der jüdischen Snlenlehre. 545 hütet, die Gräber'von Akum zu betreten." Die Berührung einer Leiche oder eines Grabes würde ihn für den Opferdienst untauglich machen, ihn verunreinigen, in dem Sinne von entweihen (haga:), obwohl man nach Ansicht mancher lse. Rabbinen) hierin nicht strenge zu sein braucht, ist es angebracht, dennoch strenge zu verfahren . . Man ersieht deutlich, welches Kunststückchen -angewendet wurde, um herauszubekommen, was man herauslesen wollte. Der Zusatz, daß man „strenge verfahren" sollte, wird einfach fortgelassen, die vereinzelte Ansicht wird als die maßgebende hingestellt, uviD — da habt ihr's: Die Leichen oder Gräber von Nichtjuden verunreinigen den Priester nicht, denn . . .! Es sei nochmals festgestellt : I nt S ch nlcha n a r u ch wird rezipiert, wird als Gesetz a u f g e st e l l t, daß a u ch die Leichen der N i ch t j u d e n verunreinig e n: Justus - Ecker haben also den Satz durch Verschweigen eines Teiles in sein Gegenteil .'umgewandelt!! '— Weshalb haben sie das getan? — Um sich eine schöne, wirksame Verläumdung nicht entgehen zu lassen. Wenn man einem Christen sagt, er werde von jedem Juden als Tier und nicht als Mensch erachtet, muß da nicht dem ruhigsten und phlegmatischsten Christen das Blut aufwallen? — So hatte auch Rohling kalkuliert und aus Eisenmenger Stellen abgeschrieben, in denett „die Christen Hunde, Schweine, Esel" genannt würden. Es ist ja recht eigentlich zu verwundern, daß Justus-Ecker dieses dankbare Material Rohlings nicht auch noch hinzugezogen haben. Oder sollten wir recht vermuten, daß die treffliche Abführung, die Rohling durch die Sachverständigen in seinem Prozesse erfahret! mußte-''), ihnen die Lust nahm, -auf diese „Beweise" zurückzukommen? -— So haben sie sich denn mit -einem einzigen Zitate begnügt. Aber, o Pech! 4. Weder in Jore dea 372, 2 noch in Jebamoth 61 finden wir, daß die Nichtjuden den Tieren gleichgestellt werden. Wir entdecken vielmehr auch hier eine willkürliche Entstellung einer gänzlich mißverstandenen Stelle. Wir müssen, um das klarzustellen, auf die Sache etwas näher eingehen. Wer sich einigertnaßen mit dem Talmud befaßt hat, kennt die Art und Weise, wie die Rabbinen des Talmud aus dem Wortlaut der Thora (so ist die Regel, seltener werden auch Texte aus anderen Teilen der Heiligen Schrift benützt) eine Stütze für eine Lehre, die sie mitteilten, zu 'finden bemüht waren. Diese Methode basierte für sie auf der Voraussetzung, daß. die Worte der Thora, der göttlich offenbarten Thora, -allgemein als bindend anerkannt wurden, während eine Nicht in der Thora enthaltene Lehre ihre Verbindlich- Vgl. Ko pp, n. a. O. S. 107 fs.