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Im deutschen Reich · 1911-10-01 · Heft 10 (Oktober 1911) · p. 542

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 10 (Oktober 1911)
Article
Die Verlästerung der jüdischen Sittenlehre
Date
1911-10-01
Page
542 (sequence 14)
Language
German
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542 Im deutschen Reich. der Herr Professor vielleicht auch die Schrift des zum Christentum über getretenen Professor Chwolfon, „Die Blutanklage und sonstige mittelalterliche Beschuldigungen der Juden", die aus Talmud, Schulchan aruch und zahlreichen rabbinischen Schriften von den ältesten Zeiten üis in die Gegenwart hinein Beweise dafür dringt, daß überall eine deutliche Unterscheidung zwischen Christentum und Götzendienern getroffen Wird-Z. Hat der Herr Professor auch nur einen Blick in den A n t i s -e m i t e n s p i e g e l .geworfen, der in gedrängter Kürze einiges Material zu der Frage bringt-Z? Hat der Herr Professor auch nur einen der zahlreichen Aufsätze gelesen, aus denen er hätte ersehen rönnen, daß die Frage so apodiktisch, wie er es tat, denn doch nicht abgehandelt werden durfte? Hat er Kenntnis von allen diesen Schriften genommen? Kann er die Beweise widerlegen? Hat er auch nur einen Versuch gemacht, sich mit ihnen auseinanderzusetzen?! — Und hat er sie nicht gelesen, kann er mit gutem Gewissen erklären, daß er von ihrer Existenz keine Ahnung hatte? Kann er es dann mit seinem wissenschaftlichen Gewissen, mit dem Ehrentitel eines deutschen Gelehrten vereinbaren, über alle diese Schriften zur Tagesordnung überzugehen und unentwegt die schimpflichen Beschuldigungen gegen die jüdische Gemeinschaft als Sachverständiger zu bekräftigen?! — Nach dem Berichte, den der „Hammer" (Nr. 220, S. 439 s.) über die Verhandlung gegen den Redakteur der „Staatsb.-Ztg.", Buchow, bringt, hat Prof. Beer auch die Richtigkeit der „Perle" bestätigt, daß nach der Lehre des Talmud und des Schulchan aruch „die Nichtjuden als Tiere anzusehen seien". Wer mit der antisemitischen Journalistik nicht vertraut ist, möchte ob solcher Unterstellung einfach lachen. Aber um doch an einem Beispiele zu zeigen, mit welcher: Mitteln derartige Beweise für Beschuldigungen konstruiert sind, soll diese Anklage einer genaueren Betrachtung unterzogen werden. Der „Judenspiegel" (von Justus; von Ecker mit den im Urtexte wiedergegebenen Quellen und mit Anmerkungen versehen), der Fritsch und Genossen immer wieder das wissenschaftliche Material darreicht, bringt diese Lächerlichkeit allen Ernstes an mehreren Stellen („Gesetzen"). „Gesetz 2: „weil . . wie Akum (Christen) als Menschen von den Juden ui ch i26) 'betxad]iei werden dürfen. Als Quelle nennt Ecker: Jebamoth 61. — „Gesetz 92: „. .. weil die Akum (C h r i st e n) nicht als M e n s ch e n, sondern als Tiere z u b e t r a ch t e n 2Z S. 64 ff. Das Buch erschien in deutscher Uebersetzung, vom Autor selbst besorgt. Frankfurt a. M. 1901. 25) S. 242 der 2. Aufl. 1900.

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