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Im deutschen Reich · 1911-10-01 · Heft 10 (Oktober 1911) · p. 541

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 10 (Oktober 1911)
Article
Die Verlästerung der jüdischen Sittenlehre
Date
1911-10-01
Page
541 (sequence 13)
Language
German
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Die Verlästerung der jüdischen Sirienlehre. 541 und demgemäß behandelt werde. Was verschlägt es denn auch, daß an vielen Stellen des Schulchan aruch ausdrücklich ein Unterschied betont wird zwischen dem goi obed elilim20) (dem Nichtjuden, der Götzendienst treibt) und dem goi eno obed elilim (dem Nichtinden, der keinen Götzendienst betreibt). Wer anders kann mit diesem letzteren gemeint sein als der Christ und der Mohammedaner! Und das wird an einer ganzen Zahl von Stellen mit aller Klarheit ausgesprochen: z. B. Jore dea 121-, 24 haga: in unserer Zeit, da die gosim keine Götzendiener sind, . . . oder ebd. 128, 1: die Nichtjuden der Länder, in denen die Juden seit der Zerstörung ihres Staates leben), die keinen Götzendienst treiben . . .2I). Sind das alles Beweise, oder hat man noch immer eilt Recht, diese Dinge zu behandeln, als seien sie aus den Fingern gesogen?!! Hat der Sachverständige, Herr Prof. Beer-Heidelberg, mit dem wir uns noch weiter zu beschäftigen haben werden, sich der Mühe unterzogen, im Schulchan aruch nachzuprüfen, ob er mit gutem Gewissen das Gutachten abgeben kann, daß „der Ausdruck Gojim auch für die Christen gilt, es seien darunter alle Nichtjuden gemeint," ohne besonders hervorzuheben, daß dies nicht unterschiedslos Geltung habe? — Kann er es auf Grund seiner eigenen wissenschaftlich-gewissenhaften Prüfung der ganzen Frage gutheißen, daß noch immer jene Gleichung Akum — Christ in den Hetzartikeln der antisemitischen Zeitungen erscheinen darf? — Jene Gleichung, die mit so verblüffender Selbstverständlichkeit wiederkehrt, als könne auch nicht der geringste Zweifel dagegen geltend gemacht werden, als wäre nie eine Silbe geschrieben und gedruckt worden, die gegen diese offenbare Entstellung Front gemacht hätte? Hat der Herr Professor nur Ecker und Konsorten studiert, oder kennt er vielleicht auch die Akten des Prozesses Rohling-Bloch, in denen sich die Gutachten von unparteiischen Sachverständigen — nicht die Parteien hatten sie ernannt, sondern das Gericht, und sie waren ernannt, weil sie eben als Sachverständige in der rabbinischen Literatur galten und mit Recht galten — im entgegengesetzten Sinne äußerten22)? Kennt der Herr Professor vielleicht auch die Schrift von Dr. Hoffmann, „Der Schulchan aruch und die Rabbinen über das Verhältnis zu Andersgläubigen", die sehr eingehend, mit umfangreichster Sachkenntnis gerade diese Frage untersucht20)? Kennt 20) Jore dea 123, 1: anrmiii obde elilim. — Jore dea 124, 6 : kuthi eno abed elilim. — Jore dea 128, 1: kuthi obed elilim. 21) Vgl. Jore dea 149, 4. Vgl. Chwolson, S. 64. 22) Kopp, Akten usw. S. 55 ff. Das Buch erschien 1886. 23) Z. B. S. 129 ff., S. 142 ff., S. 150 ff. Das Buch erschien in 2. Aufl. 1885.

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