Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1911)
- Article
- Die Verlästerung der jüdischen Sittenlehre
- Date
- 1911-10-01
- Page
- 540 (sequence 12)
- Language
- German
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540 Im deutschen Reich. Nun.gingen sie aber, sei es aus Unkenntnis, sei es -aus BequemLich-- keit, so vor, daß. sie fast überall, auch wo es dem Sinne der Stelle Zar nicht entsprechen konnte, die Ausdrücke für Nichtjuden durch „Akum" ersetzten; fo passierte ihnen das Meisterstück, daß in verschiedenen Ausgaben von einem Akum, der kein Akum ist, die Rede ist (wo natürlich gemeint war: ein Goi sNichtjudes, der-kein Akum (kein Götzendieners ist); wie ihnen auch die andere Stelle zur Last fällt (Orach Chajim 113, 8) von dem Akum (Sternanbeter, Götzendiener), der ein Kreuz in der Hand trägt. Gerade diese letzte Stelle, deren Widersinn „sonnenklar" ist, war für Ecker der „unwiderlegliche Beweis dafür, daß mit Akum der Christ gemeint ist": daß in den ältesten, unzensierten Ausgaben an der betr. Stelle Goi zu finden ist, und nur so die Stelle einen Sinn gibt, war Ecker natürlich entgangen. Ebensowenig wie geleugnet werden soll, daß manche Stellen, in denen Akum vorkommt, sich auf Christen beziehen, darf es aber als berechtigt zugegeben werden, alle solche Stellen auch auf Christen mitzubeziehen. Es ist allerdings eine nicht geringe Sachkenntnis erforderlich, um wissenschaftlich zuverlässig die Sonderung vorzunehmen, und mit der oberflächlichen Fähigkeit, hier und da einmal einen Abschnitt aus dem Schulchan aruch lesen zu können, ist es nicht abgetan. Wie man juristische Begriffe nicht durch irgendeinen Paragraphen aus dem BGB. erklären kann, sondern das ganze juristische Werkzeug, Kommentare, Rechtsgeschichte, Rechtsquellen und Rechtsentscheidungen zu Hilfe nehmen muß, so kann man auch zur Erklärung des Begriffes Akum, zumal jene durch Unwissenheit ungerichtete Verwirrung die Sache noch erschwert, auf eine tiefgründige Kenntnis der Quellen nicht verzichten — der Sachkundige weiß, was das bedeutet! — Daß überhaupt das jüdische Gesetz sich mit den Christen hie und da zu befassen hat, — gibt es etwas Natürlicheres auf der Welt als dies? — Oder kann etwa ein christliches Lehrbuch der Religion darauf verzichten, sich mit dem Judentum auseinanderzusetzen? (Wir . wollen hier gar nicht untersuchen, in wie vielen Füllen sich hier unfreundliche Sätze gegen unsere Religion finden.) — Kanu ein gerecht denkender Mensch darin etwas Inhumanes erblicken, daß das jüdische Gesetz verbietet, sich beim Gebete zu verbeugen, wenn ein Christ mit einem Kreuze vorüberkommt, damit auch nicht der Anschein erweckt wird, als gelte sein Verbeugen dem Kreuze, dem Symbole der anderen Religion? Aber man will eben Gerechtigkeit uns gegenüber nicht gelten lassen. Darum macht man aus dieser so unbefangenen Stelle eine höchst „bezeichnende" und erklärt allen Tatsachen, allen Aufklärungen zum Trotz immer von neuem, daß dem Judentum alles Christliche wie Götzendienst gelte