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Im deutschen Reich · 1911-10-01 · Heft 10 (Oktober 1911) · p. 538

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 10 (Oktober 1911)
Article
Die Verlästerung der jüdischen Sittenlehre
Date
1911-10-01
Page
538 (sequence 10)
Language
German
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538 Im deutschen Reich. bestellte 51t Sachverständigen auf Vorschlag der Deutsch-Morgeuländischen Gesellschaft die Professoren Nöldeke und Wünsche: damit war Rohling nicht einverstanden, sondern verlangte — ans verständlichen Gründen —, daß Dr. Ecker und Brimanus (Dr. Justus) ernannt würden. Im Verlaufe der Untersuchung hat Rohling keinerlei Versuch gemacht, die Gutachten der Gelehrten zu widerlegen, hat es nicht einmal für nötig erachtet, auch nur Einsicht in die Gutachten zu nehmen. Dagegen hat er in dem Augenblick, als schon der Verhandlungstermin unmittelbar bevorstand, seine Anklage zurückgezogen mit nichtigen und wahrheitswidrigen Erklärungen, und hat damit den Vorwurf, durch Meineid seine Verleumdungen gegen das Judentum erhärtet zu haben, auf sich sitzen lassen^). Rohling hatte als Sachverständige einen getauften Juden, A r 0 n B r i m a u u s , vorgeschlagen, der einen „Talmudsviegel" unter dem Pseudonym „Dr." Justus (obwohl er nie einen akademischen Grad besaß) verfaßt hatte, und einen Dr. Ecker, Privatdozent iit Münster, der diesen Judenspiegel in einem Prozesse begutachtet und sein „Werk" unter dem Titel „Der Jndensviegel im Lichte der Wahrheit" batte erscheinen lassen. Die Zuverlässigkeit Justus', der nebenbei vom Judentum zum Protestantismus und dann zum Katholizismus übertrat, später auch toieder zum Judentum überrreten. wollte, wird durch eine Aeußerung dargetan, die er selbst in einer Schrift getan hat, daß nämlich die gesamte antisemitische Talmud-Gelehrsamkeit von Eisenmenger bis zum Judenspiegel ls e i u e m eige u c n W e r k e) a u f D u m m - heit 11 n d IX n \v i s s e n h e i t b a s i e r e u u d v 0 n jede m Lite r a t lt r k e n n e r z u v e r a ch t e n s e iis). Und welche wissenschaftliche Bedeutung dem Gutachten Eckers zuzuerrenneu ist, mag aus der Tatsache ersehen noerden, daß er sich sein Gutachten von eben jenem Justus-Brimanus an ^arbeiten ließ, daß er also die Begutachtung einer angegriffenen Schrift durch deren Verfasser vornehmen ließ"'). Das sind die wissenschaftlicher! „Autoritäterl", die Gewährsunänuer, die immer wieder dem Ka rupfe gegen den Talmud das wissenschaftliche Material darreichen. Jeder ehrliche Publizist hat die Pflicht, auch dem einfachsten Satze, den. eine solche „Autorität" gesprochen hat, mit Mißtrauen! zu begegnen, und zu schrveigeu, wenn er nicht in der Lage ist, selbst für die Richtigkeit des einen! 'm Vg!. Kapp, Akren der Prozesses Rohling-Bloch. — Der Prozeß Rohling-Bloch, SevaraDAbdrmt aus der; Mitteilungen des Vereiuo 3m: Abwehr des Antise-nitiomua, Berlin DA).2. 'ch Prozeß Rohling-Bloch, S. XD l;t) Vgl. Kopp, a. a. O. S. 25.

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