Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1911-10-01 · Heft 10 (Oktober 1911) · p. 537

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 10 (Oktober 1911)
Article
Die Verlästerung der jüdischen Sittenlehre
Date
1911-10-01
Page
537 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2316602-2316804-2316814-2345209--21920-2345254
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Verlästerung der jüdischen Sittenlehre. 537 ständige und mystische Bücher nebeneinander, zitiert er Talmudstellen nicht aus dem Talmud, sondern aus Sekundärquellen und verrät eine, geradezu unglaubliche Unwissenheit in den einfachsten Begriffen des Talmud, die das Einmaleins ernsten Talmudstudiums bedeuten. Daß also dieses Werk Anspruch auf Wissenschaftlichkeit nicht erheben darf, ist klar, war aber auch von Eisenmenger gar nicht beabsichtigt, wie aus der Tatsache erhellt, daß er das Werk nicht, wie zur Zeit üblich, in lateinischer, sondern in hochdeutscher Sprache aösaßte^). — Fr. Delitzsch urteilt nicht gerade zart über „Eisenmenger, welcher zwanzig Jahre seines Lebens darauf verwendet hat, Schmutz und Gift in jüdischen Schriften, gleichviel aus welcher Zeit und welches Verfassers, zu ergattern und aufzuhänfen^)". Dieses Werk Eisenmengers nun diente einer zweiten „Autorität" der Antisemiten als Quelle: Prof. Dr. Rohling, der 1871 ein Buch „Der Talmudjude", erscheinen ließ, war, wie Joel^ch unwiderlegbar nachgewiesen hat, selbst nicht imstande, den Talmud zu lesen, hat vielmehr die Eisenmengerschen Mißverständnisse nachgeschrieben. Aber er begnügte sich nicht mit diesem Plagiat, sondern machte noch Eisenmenger für seine Zwecke zurecht und brauchbar, indem er den Text fälschte. Die beste Charakterisierung dieses Rohling bietet der Prozeß, in den er durch vr. Bloch verwickelt wurde. Dieser hatte in mehreren Artikeln Rohling angegriffen und schließlich „öffentlich die Anklage" erhoben, Rohling habe sich zu einer meineidigen Aussage erboten. Er erklärte -sich dabei bereit, „diese schwere Anklage vor jedem Forum zu begründen". Rohling hatte sich nämlich .erboten, einen Eid zu leisten, „daß das .Vergießen des Blutes einer nichtjüdischen Jungfrau für die Juden eine überaus heilige Handlung, daß das so vergossene Blut dem Himmel 'sehr angenehm und den Juden Gottes Erbarmen verschaffe." Bloch behauptete weiter: „Seine erlogenen talmudischen Zitate hat er bereits wiederholt feierlich beeidet." — „Der Professor per 'hebräischen Altertümer zu Prag betreibt die Lüge als Handwerk." ,— Bloch erklärte sich bereit, 3000 Fl. österreichischer Währung zu deponieren, die Rohling gehören sollten, wenn er imstande wäre, irgendeine Seite aus irgendeinem Talmudtraktat, wie der Zufall es ergebe, richtig und fehlerlos zu lesen und zu übersetzen^). Rohling mackite auch nicht einmal den Versuch. Das Gericht Vgl. Graetz, Geschichte der Juden, Bd. 10 (1. Aufl.). S. 305 ff. M. Joel, Meine . . Gutachten über den Talmud, Breslau 1877. S. 12 ff. u) Rohlings Talmudjude. S.!. ich S. Amu. 13. 1 Der Prozeß Rohling-Bloch, Berlin 1802, S. 5.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.