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Im deutschen Reich · 1911-10-01 · Heft 10 (Oktober 1911) · p. 534

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 10 (Oktober 1911)
Article
Die Verlästerung der jüdischen Sittenlehre
Date
1911-10-01
Page
534 (sequence 6)
Language
German
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534 Im deutschen Reich. preußischen Laudrages eine antimilitaristische Rede eines- Abgeordneten, über die die Mehrheit glatt zur Tagesordnung überging, zitieren und daraus auf eine antimilit a ristif ch e Stellungnahme des preußischer: Landtages schließe:: wollte. Es ist vielmehr gegenüber jede m Zitate aus dem Talmud erstes Gebot, aus dem Zusammenhänge heraus festzustellen, wie sich die Mehrzahl der Rabbineu, wie sich die Autoritäten unter ihnen zu dem betr. Satze gestellt haben. Der Talmud als Ganzes kann und dars nicht für einzelne Sätze, die sich in ihm finden, verantwortlich genracht werden. Ebensowenig aber ist es sachgemäß, ans dem Schulchan aruch irgend einen Paragraphen zu wählen, um aus ihm, als dem eodifizierteu Religio ns ge setz, zu entnehmen, was das Judentum als gültige und allgemein alterkannte Uebung festgesetzt hat. Bei dem unfertigen Charakter des Talmud stellte sich naturgemäß schon frühzeitig das Bedürfnis heraus, aus ihm einen Gesetzeskodex herauszuschälen, der, nach Paragraphen geordnet, auf einen Blick die Vorschrift eueitucu lasse. So bemühten sich denn seit den? 8. Jahrhundert (der Talmud ist um 500 abgeschlossen) die Rabbinen, ans dem Talmud einel: derartigen Codex herznstellen. Infolge der Verschiedenheit der Methode, der Anschauungen, auch nicht wenig durch die Zeitverhültnisse beeinflußt, gingen jedoch diese Codizes mehr oder weniger weit auseinander, waren mehr oder weniger vollständig und erlangten demgemäß mehr oder welliger Autorität. Eine:: gewissen Abschluß dieser Versuche bildet der von Josef Caro (1188—1575) verfaßte Schulchan aruch (geordneter Tisch), der unter allen diesen Codizes eine erste Stelle gewann, jedoch ohne als endgültig anerkannter Codex allgemein bindende Anerkennung zu erlangen. Wird er auch heute von bcu Rabbi neu als maßgebend für das Religionsgesetz bezeichnet, so bedarf dies doch einer bedeutsamen Ciuschrünknllg. Was dem Schulchan aruch fein Ansehen gegeben hat, das war neben anderem vor allem die klare Anordnung und Disponieruug des Stoffes, die seine Vorgänger nicht in diesem Maße gegeben haben: das war auch die wissenschaftlich-methodische Art, zu den Gesetzen auch die Quellen zu geben'ch. Wie wenig aber Neigung bestand, diesen Codex in alte:: fernen Punkten als endgültig maßgebend anznerkennen, beweist schon der Umstand, daß einer der ersten Ausgaben die Zusätze des R. Mose Jsserles (als eigenes Werk unter dem Name:: Mappah etwa gleichzeitig mit dem Schulchan aruch erschienen) beigefügt wurden^), die nicht selten die Entscheidungen Ca ros wieder aushoben und in entgegengesetztem ö) In seinem Hauptwerke: Beth Joseph, io) Krakau 1588.

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