Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1911)
- Article
- Die Verlästerung der jüdischen Sittenlehre
- Date
- 1911-10-01
- Page
- 533 (sequence 5)
- Language
- German
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Die Verlästerung der jüdischen Sittenlehre. 533 vierzig Jahren so viele Widerlegungen von so vielen autoritativen Stellen ans erfolgt, von Juden nicht allein, sondern auch von Christen, und nicht etwa nur an obskuren Stellen, sondern in allerbreitester Qeffentlichkeit, daß eben nur Böswilligkeit an diesen Beschuldigungen die Schuld tragen kann, zumal sie noch in den Worten genau die Fassung, die ihnen vor 40 Jahren gegeben wurde, haben. Und wenn man nun diese Art, „Perlen aus dem Talmud" zu zitieren, beobachtet, wie meist die genaue Quellenangabe beigefügt ist, als wollte man sagen: prüft nur selbst nach, ob es dort nicht so steht!, als wollte mit solcher Selbstverständlichkeit hingestellt wird, dann kann man iu der Tat gar leicht dazu gelangen, wenn man eben nicht selbst fachkundig ist, der Sache einigen Glauben beizumessen. So sei denn nochmals das Wesentliche zusammengestellt, was gegen diese Beschimpfungen unserer Gemeinschaft auf Grund des Talmud gesagt werden muß. Der Talmud stellt eine der vornehmlichsten Quellen des jüdischreligiösen Gesetzes dar. Aufgebaut auf der Thora (5 Bücher Mosis) bringt er mit den Sätzen dieses schon in alter Zeit schriftlich festgetegten Grundgesetzes die rabbinischen Lehren, die erst in späterer Zeit schriftlich fixiert wurden (die mündliche Lehre) in Zusammenhang. Aber er hat nicht die Form eines endgültig formulierten Gesetzes, das etwa nach systematischen Gesichtspunkten für die einzelnen in Betracht kommenden Lebensverhältnisse genau umschriebene Vorschriften präzisiert. Er bietet vielmehr das Gesetz in seiner Entwicklung dar: Begründung, Erläuterung und Begrenzung. Treffend kann er mit den Protokollen einer gesetzgebenden Körperschaft verglichen werden: es werden die mehr oder weniger autoritativen Lehrer (Rabbinen) in Diskussionen über Fragen des jüdischen sReligions-)Gesetzes vorgeführt, die ihre Meinungen über den Wortlaut und die Anwendung der einzelnen Sätze zum Vortrage bringen. Widersprechende Ansichten und Sätze werden verglichen, um aus ihnen den berechtigten und gültigen Kern festzustellen, bzw. um Sätze abzulehnen, die eine Anerkennung nicht verdienen. — Wer etwa feststellcn wollte, welches Verhalten das jüdische Religionsgesetz in einem bestimmten Verhältnis vorschreibt, würde meist vergeblich im Talmud nachsuchenZ. Aus diesem Charakter des Talmud erhellt zur Evidenz, daß es absolut u n z u l ä s s i g ist, irgendeinen Satz aus dem Talmud herauszugreifen und zu sagen: so lehrt der Talmud. Es wäre nicht anders, als wenn man aus den stenographischen Protokollen des s) Vgl. Ueber das Wesen des Talmud: H. L. Strack, Einleitung in den Talmud. Winter-Wünsche, Die jüd. Literatur 1,230 f. Levin, Lehrbuch der jüdisch. Gesch. u. Literat. 4. Ausl., S. 102.