Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 9 (September 1911)
- Article
- Berlin
- Date
- 1911-09-01
- Page
- 513 (sequence 8)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 513 durchzuführen bestrebt sei. Das Gegenteil ist stets von uns behauptet worden, und nichts dient besser zur Bestätigung unserer Anschauung von dem antisemitischen Wirken des Deutsch-nationalen Handlnngsgehilfen-Berbandes, als eine Notiz in der Deutschen Handelswacht, der Zeitschrift dieses Verbandes (Nr. 15 vom 5. August 1911, Seite 301). In dieser Notiz wird Kritik geübt an dem Bericht der „Mitteilungen des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus" über die Generalversammlung des Breslauer Handlungsgehilfen- Vereins, in der die Streichung der antisemitischen Aufnahmebedingung aus der Satzung abgelehnt wurde. Der Bericht paßt den deutsch-nationalen Handlungsgehilfen ganz und gar nicht, da er mit Recht hervorhebt, daß heutzutage ein Handlungsgehilsen-Berein, der statutengemäß keine Juden ausnimmt, als antisemitisch zu betrachten ist. lieber diese Auffassung empört sich die „Deutsche Handelswacht" in einigen Sätzen, in denen sie über die anmaßende, überhabende Berichterstattung-der,Judenpresse' herzieht. Den Höhepunkt ihrer diesbezüglichen Ausführungen bilden aber folgende Schlußsätze -der Notiz: „Es ist unerhört, was diese Rasse g laub t sich alles her aus nehmen zu dürfen. Wann wird endlich kommen der Tag, da sie in die ihr gebührenden Schranken z u r ü ck g e w i e s e n sein wird? Deutsches Volk, erwache!" So sieht der wissenschaftliche Antisemitismus des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes aus. Hoffentlich erinnern sich die deutschen Juden, insbesondere die jüdischen Ehefs, der zitierten Sätze, nach denen wohl unser bisheriges Urteil über den Antisemitismus deZ D. H V. keiner Ergänzung bedarf. — Welche große Erfolge durch entschlossenes Vorgehen der Mitglieder unserer Ortsgruppen gegen den Deutsch-nationalen Handlungsgehilfen-Verband bei Kauf m a n nsgerichts- Wahlen erzielt werden können, haben u. a. die am 17. Juni in M ü n ch e n - G l a d b a ch stattgesundenen Kaufmannsgerichts-Wahlen bewiesen. Dank der eifrigen Tätigkeit unserer Ortsgruppe München-Gladbach-RheydL ist bei den damaligen Kaufmannsgerichtswahlen von vier aufgestellten Kandidaten des Deutsch-nationalen Handlungsgehilfen-Verbandes nur ein einziger gewählt worden, dessen Wahl gegen-