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Im deutschen Reich · 1911-09-01 · Heft 9 (September 1911) · p. 479

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 9 (September 1911)
Article
Die Frankfurter "Stiftungs-Universität" und die Gleichberechtigung der deutschen Juden
Date
1911-09-01
Page
479 (sequence 7)
Language
German
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Die Frankfurter „Stiftungs-Universität/' usw. 470 kleine Teile der Frankfurter Juden aus dem Grunde dem Universitätsprojekt von vornherein mißtrauisch gegenüberstanden, weil sie von seiner Durchführung ein Anwachsen der antisemitischen Strömung in Frankfurt befürchteten. Das soziale Milieu an den deutschen Universitäten hat leider seit den 80 er Jahren des vergangenen Jahrhunderts einen für die Juden keineswegs erfreulichen Charakter angenommen. Wie die Juden von den Professuren so gut wie völlig ausgeschlossen sind, wie selbst ihre Zulassung Zur Privatdozentur sehr erschwert wird, (es sei hier nur an die Bestreburigen erinnert, die dahin gehen, daß Privatdozenten, welche innerhalb cutet' bestimmten Zeit nicht Extraordinarius geworden sind, ihre Dozentur verlieren, Bestrebungen, deren Spitze sich notorisch gegen die jüdischen Privatdozenten an einigen großen Universitäten richtet), so sind sie auch von der Ausnahme in fast alle 'studentischen Korporationen, insbesondere aber in diejenigen, die sich von altersher besonderen Ansehens erfreuen, ausgeschlossen. Es berührt komisch, nimmt aber den Kenner der Verhältnisse gewiß nicht wunder, daß die unseres Wissens einzige Verbindung, die an der jetzigen Akademie für Soziat- und Handelswissenschaften in Frankfurt besteht, „selbstverständlich" judenrein ist. Das eröffnet interessante Perspektiven. Auch von den Stadtverordneten wurde die Magistratsvorlage nicht bloß in finanzieller, sondern auch in organisatorischer Beziehung für verbesserungsbedürftig gehalten. Das geht hervor aus dem Bericht des von der Stadtverordnetenversammlung eingesetzten Sonderausschusses und aus Mitteilungen, die im Laufe der monatelangen vertraulichen Beratungen durchsickerten. Offenbar war man in der Kommission bemüht, etwas für die Durchführung der Parität in politischer und religiöser Beziehung zu tun, indem man nach Möglichkeit ihre Verletzung zu erschweren suchte. Zwar wurde ein vermutlich von sozialdemokratischer Seite gestellter Antrag, in den Vertrag folgende Bestimmungen aufzunehmen: „Die Stadt, die beteiligten Stiftungen und Gesellschaften werden Leistungen für die Universität nur so lange übernehmen itnd fortsetzen, als die Zulassung und das Verbleiben im Lehramte nicht von den religiösen, wissenschaftlichen und politischen Neberzeugungen des Lehrers abhängig gemacht wird, sowie als die Dozenten volle Lehrfreiheit genießen und in der Aus-

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