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Im deutschen Reich · 1911-09-01 · Heft 9 (September 1911) · p. 478

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 9 (September 1911)
Article
Die Frankfurter "Stiftungs-Universität" und die Gleichberechtigung der deutschen Juden
Date
1911-09-01
Page
478 (sequence 6)
Language
German
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478 Im deutschen Reich. Von den Bedenken, die die finanziellen Vorschläge der Magistratsdenkschrift erwecken mußten, braucht in diesem Zusammenhang nicht gesprochen zu werden. Immerhin leuchtet ein, daß der jüdische Bevölkerungsteil, der in Frankfurt 30 o/o der Steuern aufbringt, einem Plane skeptisch gegenüberstand, der ihm, abgesehen von den Stistungen, die man von dem oft bewährten Bürgersinn einzelner, mit Glücksgütern gesegneter Glaubensgenossen zu erlangen suchte, dauernd eine Mehrbelastung an Steuern, möglicherweise aber eine Bedrohung seiner Stellung und seines Ansehens in der Öffentlichkeit durch eine int Laufe der Entwicklung kaum vermeidbare. Beeinträchtigung der Parität auf solchen Gebieten bringen konnte, auf denen sie bisher in Frankfurt durchgeführt war. Man erinnerte sich, daß Karl Weigert, dessen Lehr- und Forschertätigkeit den Ruf der Frankfurter medizinischen Institute zu einer Zeit begründet hatte, wo die Akademie noch nicht bestand, nur dank denn Freiheitssinn und der Weitherzigkeit der Verwaltung der bisher unabhängigen Stiftungen in Frankfurt ein Arbeitsfeld gefunden hatte, nachdem ihm, dem zum ordentlichen Professor der pathologischen Anatomie Vorgeschlagenen, engherzigster antisemitischer Geist die Ernennung versagt hatte, weil er, als charaktervoller Mann, die Taufe ablehnte. Man wußte, daß auch Ehrlich, dessen Name heute die Welt erfüllt, zwar nicht unter gleichen, aber doch ähnlichen Verhältnissen in dem freigesinnten Frankfurt die Arbeitsstätte und die Förderung gefunden hatte, .die ihm an den Hochschulen von einer Regierung, die manche minderbedeutende Kraft unterstützt und gefördert hatte, versagt geblieben war, und man legte sich die Frage vor, ob wohl auch unter der Aegide einer Universitäts- Fakultät und dem Berufungs- und Bestätigungsrecht des preußischen Kultusministeriums Frankfurt fürderhin gelegentlich eine Zusluchtstätte für jüdische Gelehrte von der überragenden Bedeutung eines Weigert und Ehrlich bleiben könne. Selbstverständlich kamen für die Frankfurter Juden neben dem'Gesichtspunkt der Parität unabhängig von dem religiösen Bekenntnis und der Berufung der Dozenten lediglich nach Maßgabe ihrer persönlichen Befähigung auch eine Reihe allgemein politischer Gesichtspunkte in Betracht, die im Rahmen dieser Darlegungen übergangen werden können. Es darf nicht verschwiegen werden, daß nicht gerade

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