Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 9 (September 1911)
- Article
- Die Frankfurter "Stiftungs-Universität" und die Gleichberechtigung der deutschen Juden
- Date
- 1911-09-01
- Page
- 476 (sequence 4)
- Language
- German
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476 Im deutschen Reich. Bei der Beratung des diesjährigen städtischen Etats wies ein fortschrittlicher Stadtverordneter aus die Zurücksetzungen hin, die jüdische Bewerber um Lehrerstellen an den städtischen Schulen seit Jahren erfahren, ohne daß der Leiter des städtischen Schulwesens ein Wort erwiderte. Den unbedingten Anhängern des Universitätsprojektes im Magistrat und Stadtverordnetengremium sollen jene Ausführungen ruit Rücksicht auf die in 'Aussicht stehende Universitätsvorlage höchst im* willkommen gewesen sein. Jedenfalls mahnten sie alte Glaubensgenossen, die als Donatoren für Universitätszwecke in Betracht kamen, zur Zurückhaltung. Daß man für das lausende Studienjahr einen Juden, Professor Fweudenthal, zum Rektor der Akademie für Sozial- und Handelswissenschasten machte, war klug und geroiß wohlberechnet. Und doch flüstern sich die Augurn zu, daß gerade während seines Rektorats bei zwei Gelegenheiten im allerengsten Kreise mit Erfolg dahin gewirkt wurde, daß für die Besetzung bestimmter Lehrämter zufällig vorzugsweise in Betracht kommende Kandidaten jüdischen Glaubens abgelehnt wurden, damit ja nicht ein verjudeter Lehrkörper der demnächstigen Universität bei der Regierung oder den Antisemiten im Landtage ein Grauen erwecke. Die guten Antisemiten, wären ihnen die tatsächlicher! Verhältnisse in dem von ihnen als ,,Neu-Jerusalem" verschrienen Frankfurt bekannt, sie hätten sich jede Aufregung erspart! Daß ihre Besorgnis, die Frankfurter Universität möchte etwa unter dem Einfluß von Juden geiuachter Stiftungen von den an den preußischen Universitäten gehandhabten Gepflogenheiten abweichen, grundlos war, hätte ihnen eine Pri'lsung der in der Denk s ch r i f t des Ai a g i st r a t s vom 28. Februar 1911 enthaltenen organisatorischen Vor-' schlüge zeigen müssen. Nach diesen sollte die Organisation der Frankfurter Universität grundsätzlich, insbesondere aber hinsichtlich des Vorschlagsrechts der Fakultäten für die Ordinariate und des Berufungs- und Bestätigungsrechts des Unterrichtsminifters dem,,bewährten" preußischen Muster entsprechen. Nur wird zwischen Fakultäten und Uuterrichtsminister ein Verwaltungsansschuß eingeschaltet, der seinerseits von dem aus den Vertretern der Stadt und der an der Gründung der Universität beteiligten Stiftungen ltnb Gesellschaften