Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 9 (September 1911)
- Article
- Deutschenhetze
- Date
- 1911-09-01
- Page
- 472 (sequence 6)
- Language
- German
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472 Im deutschen Reich. Itcfjc Ruhe und den össeuüichen Frieden zu gefährden. Diese Herren sind d u r ch i h r fortgesetztes Wirken gegen Recht lt u b Gerechtigkeit nicht nn r uns Juden, sondern der Allgemeinheit gefährlich. Wir werden daher durch unser Vorgehen nicht nur den Dank von jüdischer Seite, sondern den des g e s a m - t e n deutschen V o l kes erwarten dürfen. L. H. — lieber den letzten Prozeß gegen die „Staatsbürger- Zeitung", wegen Beschimpfung der jüdischen Religion schreibt uns Herr Professor der Theologie Dr. H e r m a n n L. S t r a c!: „Die Zeitungen haben über den Prozeß, am 19. Juli ganz falsch berichtet. Ich lege Wert darauf, daß das, was ich wirklich zur Sache gesagt habe, (Talmud und offizielle Ethik des neueren Judentums) in Ihren Kreisen bekannt werde. Selbstverständlich habe ich nicht gesagt, daß der Talmud ohne alle Bedeutung für das Judentum sei. Ich habe ihn vielmehr als Rechts quelle bezeichnet, zu der Jeder, der das jüdische Religionsgesetz kennen wolle, zurückgehen müsse. Zum Talmud in diesem Sinne gehören auch die Gaonim, die Poskim, die belurmteit Codices, besonders der Schulchan Aruch, aber diese nur mit den bekannten Kommentaren Beer ha-golah, Siphthe Kohen, Baär-Heteb usw. Dafür habe ich auf das inhaltreiche Werk von'David Hoffmann, der Schulchan-Aruch, 2. Aufl. (Berlin 1891) ausdrücklich hingewiesen. Was die S i t L e n l e h r e des jetzigen Judentums betreffe, fuhr jch fort, dürfe man weder nach der einen noch nach der anderen Seite Einzelsätze aus dem Talmud und alten rabbinischen Schriften verwerten, am allerwenigsten aus dem Zusammenhänge gerissene. Sondern hier sei maßgebend die im Januar 1893 von 220 Rabbinern Deutschlands, Vertretern verschiedener Richtungen, unter feierlicher Anrufung des Namens Gottes abgegebene Erklärung über das, was für dic Sittenlehre des Judentums (gegenwärtig) bindend sei. Diese Erklärung ist in meinem Schriftchen „Sind die Juden Verbrecher von Religions wegen?" (Leipzig 1900) abgedruckt und ich überreichte dem Gerichtshof, dem Staatsanwalt und dem Verteidiger je ein Exemplar. Letzterer gab es mir zurück mit den Worten: „Dafür habe ich keine Verwendung!" Ich erklärte ferner, daß der unter Anklage gestellte Artikel allerdings Beschimpfungen der jüdischen Religion enthalte (§ 166