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Im deutschen Reich · 1911-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1911) · p. 423

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1911)
Article
Der Judenleibzoll
Date
1911-07-01
Page
423 (sequence 7)
Language
German
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Der Judenleibzoll. 423 den Unterhalt seiner Familie konnte er zum Sabbat nichts heimbringen, obgleich er die Woche mit trockenem Brot sich begnügt hatte. — Ein Botengänger mußte sein Geschäft aufgeben, da er innerhalb einer Wegstunde verschiedene Zollstätten zu berühren hatte, die seinen Verdienst verschlangen. — Bei Hochheim fand Breidenbach einst einen bitterlich weinenden Greis, seines Hutes beraubt und die Stirn blutbefleckt; neben ihm lag ein zerbrochener Topf. Der Mann hatte fünf Kinder zu ernähren und wollte zum Neujahrsfeste Hömig nach Mainz bringen und erwartete von wohlhabenden Glaubensgenossen eine erhöhte Bezahlung. An den Zollftätten Hatternheim und Hochheim konnte er als mittellos vorbeiziehen. Ihn verfolgten aber zwei Bauern, die ihm die Fanggebühr abverlangten; da er seine Mittellosigkeit nachgewiesen, wurde er mißhandelt, ihm der Honig abgenommen und das Gefäß' zerschlagen. — Ein Betteljude wurde nahe am Tore in Frankfurt a. M. von einem Husaren mit der flachen Klinge als Zollübertreter mißhandelt und der Bettelsack als Beute mitgenommen. Breidenbach beleuchtet in seiner Eingabe-durch ähnliche Tatsachen die unglückliche Lage der Juden. So bestand der Leibzoll in seiner ganzen Härte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Doch pochte mit aller Gewalt an die drakonischen Bestimmungen der philanthropische Zug jenes Zeitalters, und auch die Juden sollten mildere Gesetze erhalten. In Oesterreich wurde der Leibzoll durch das Toleranzedikt Kaiser Josephs II. 1782 abgeschafft; Preußens König Friedrich Wilhelm II. entschloß sich zu der gleichen' Tat und sagte in dem Königlichen Edikte von 1787: „Man hätte dadurch die jüdische Nation mehr von einer Erniedrigung als von einer lästigen Schatzung befreien wollen". In Frankreich war diese Abgabe schon einige Jahre früher abgeschafft. Die Veröffentlichung Ludwig XVI. vom 12. Januar 1784 trägt den Stempel hoher Aufklärung. Es heißt darin: „Wir haben bei der Durchaehung der Zollrubriken ersehen, daß in den Zolltarifen besonders Unserer Provinz Elsaß die Juden beim Eintritt in die Stadt Straßburg zu einem Leibzoll taxiert sind, der sie dem Vieh gleichsetzt. Da es nun Unserer Denkart höchst widrig ist, gegen irgend einen

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