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Im deutschen Reich · 1911-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1911) · p. 410

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1911)
Article
Der Geldhandel der deutschen Juden während des Mittelalters bis zum Jahre 1350
Date
1911-07-01
Page
410 (sequence 4)
Language
German
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410 Im deutschen lüste eines Pfandes war nach altdeutschem Rechte in jedem Falle der Gläubiger haftbar; der Jude dagegen nur dann, wenn vor Eintritt des Verlustes die Rückgabe des Pfandes verlangt, aber nicht ausgeführt worden war. Auch auf die jüdischen Feiertage wurde ^Rücksicht genommen. Der Zinsfuß, zu dem die jüdischen Geldhändler Geld gewährten, schwankte je nach dem Stande der Rechtssicherheit und der wirtschaftlichen Entwickelung; daß er im allgemeinen höher war als in unserer Zeit, hat seine Ursache in den allgemeinen Verhältnissen der Zeit. Wo die Entwickelung größere Fortschritte gemacht Hatte, wie in Siiddeutschland, war der Zinssatz 41/2—81/30/0, dagegen in Nord- und Ostdeutschland 81/2—121/2 0/0, sonst im allgemeinen etwa 10 o/o. Dabei kamen Einzelfälle mit weit höheren Sätzen vor; „in Regensburg 1325 Leibgedinge zu 20 0/0, in Rostock 25 0/0 und 162/s %" u. ä. Bezeichnend aber ist, daß z. B. in Kiel, wo kein Jude lebte, der Zinssatz zwischen 15 und 33^ % schwankte, daß Frankfurt a. M. für eine städtische Anleihe 40 0/0 bezahlen mußte. In einzelnen Gegenden und bestimmten Zeiten wird allerdings auch hon den Juden ein exorbitant hoher Zins verlangt, immer jedoch entsprechend dent gesetzlich festgelegten Zinsfüße, der durch das ungeheure Risiko bedingt war; schließlich aber 'weist der Verfasser mit Recht darauf hin, daß auch heute der in den Pfandleihen übliche Zinsfuß von 12—24o/o fünf- bis sechsmal so hoch ist als der gesetzlich zulässige Zins. In weiteren Abschnitten wird das Geschäftsgebaren der jüdischen Geldhändler geprüft, und es wird festgestellt, daß eine ganze Reihe von Einrichtungen bestanden, die die Uebergrisfe und Übervorteilungen verhindern sollten. Es war natürlich, daß die Kirche die Macht, die das Kapital auszuüben vermochte, zu verringern hestrebt war, da eine gänzliche Ausschaltung undurchführbar sein mußte. Aber auch die Juden selbst waren streng bedacht, die Reellität ihrer Geschäfte zu sichern. Die Rabbinen, deren Versuch, das Geldgeschäft der Juden überhaupt 'zurückzudrängen, scheiterte, trafen immer wieder Aenderungen, fällten in den vor sie gebrachten Streitfällen immer wieder Urteile, in denen sie gegen Ausbeutung mit aller Energie ankämpften. Und man kann in der Tat als feststehend betrachten, daß sich die christ-

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